Mahnbescheid Amtsgericht (gelber Brief)

4 Antworten

Nein du bekommst noch eine zweite Mahnung und wenn du dann immer noch nicht reagierst, den Vollstreckungsbescheid und wenn du dann immer noch nicht reagierst, dann kommt der Mann mit dem Kuckuck.

Nun ab Datum der Zustellung hast du 2 Wochen Zeit bis Eingang bei Gericht dem zu Widersprechen

Wird im Widersprochen, gibt es eine Verhandlung in der Du dich verteidigen kann.

Wird dem nicht Widersprochen kommt nach den 14 Tagen ein Vollstreckungstitel.

So wie der dem Gläubiger zugestellt wurde, kann einen Gerichtsvollzieher beauftragen den Betrag zu pfänden.

Mehr Erfolg ist aber meist mit einer Kontenpfändung als 1. Versuch

Im 2. Versuch ist eine Lohnpfändung vorstellbar

Der Gerichtsvollzieher wird dich dann besuchen kommen, das dauert dann schon mal ein paar Monate

Ist er dann da. gibt es ein paar Möglichkeiten

  • alles komplett bezahlen

  • alles in 6 Raten bezahlen mehr darf er nicht

  • Gegenstände pfänden und versteigern

  • Aufforderung zur Abgabe der EV

Am besten ist es wenn Du schon jetzt mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung vereinbarst, ganz egal wie hoch die Rate ist und wenn du den Betrag auf 2 Jahre verteilst nur zahle Raten, dann kommt auch kein Gerichtsvollzieher.

Der Titel wird auch in der Schufa eingetragen und bringt dir eine negative Auskunft

Noch fragen ?

Wie geht das weiter.

Besteht die angemahnte Forderung denn tatsächlich?

Wenn nein, kannst du widersprechen. Wie das geht, steht drauf.

Wenn ja, hast du den Betrag inklusive der Gebühren verdammt noch mal zu zahlen, also tu es, bevor es immer teurer wird. Das wird es dann nämlich recht bald.

Als nächstes wird bald der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen. Am besten Du hättest Dich gleich gemeldet.