Macht Euch das auch wütend?
Der Todesfahrer von Trier soll vielleicht in die Psychiatrie eingewiesen werden. Er soll auch bei der Tat betrunken gewesen sein. Ich persönlich könnte kotzen wenn ich sowas höre. Wieder das altbekannte Thema....... betrunken und unzurechnungsfaehig. Was ich diesem Mörder wünsche darf ich hier gar nicht schreiben. Seine Anwälte werden versuchen daraus wieder mal ein Drittklassiges Eierklauvergehen zu kreieren. Welche Endlose Trauer jetzt alle durchmachen kann ich mir gar nicht vorstellen. Hier kann nur die Strafe lauten.......Lebenslang mit anschließender Sicherungsverwahrung.Was habt ihr für eine Meinung dazu ? Danke im voraus und bleibt Gesund.
11 Antworten
Da kocht Deine Wut.
Ich persönlich könnte kotzen wenn ich sowas höre. Wieder das altbekannte Thema....... betrunken und unzurechnungsfaehig.
... aber zum alkoholisierten Zustand: Zustimmung.
Alkoholisierter Zustand sollte nicht sich strafmildernd auswirken, denn in diesen Zustand versetzt man sich selbst.
... und zwar zu einem Zeitpunkt als man noch voll zurechnungsfähig war.
Ja ist natürlich beschissen. Das Problem ist nur, dass aufregen nichts bringt... es wird sich nichts ändern.
Es wird immer wieder solche Leute und solche Aktionen geben, das lässt sich einfach nicht verhindern.
Dass der lebenslang wegkommt, ist ja wohl eine Selbstverständlichkeit.
Nochmals danke........ völlige Zustimmung das aufregen nichts bringt. Wie das Gestern in den Nachrichten kam war ich fassungslos und dann ist Wut in mir aufgestiegen. Man ist total hilflos. Der soll verknackt werden bis er Blut schwitzt.
Hallo,
ich kann deine Auffassung absolut nachvollziehen. Ich finde auch, dass es oft zu "einfach" gehandhabt wird im Bezug auf geistige Zurechnungsfähigkeit, die dann sehr relavant für das Strafmaß und -urteil ist. In dem Fall könnte der Staatsanwalt schon aufführen, ob der Beschuldigte zurechnungsfähig war als er beschloss Alkohol zu konsumieren und dann anschließen Auto zu fahren. Es gibt so viele zweifelhafte Urteile, die ich nicht nachvollziehen kann.
VG
Dankeschön und völlige Zustimmung deiner Antwort dem ich nichts mehr hinzuzufügen kann weil ich das genau so sehe.
Wenn er tatsächlich unzurechnungsfähig war (er soll ja eben psychische Störung haben), dann ist das die richtige Entscheidung. Es macht letztlich für uns keinen großen Unterschied, ob er lebenslang in der Psychiatrie ist oder im Gefängnis. Aber kranke Täter gehören meiner Ansicht nach in eine Psychiatrie (es handelt sich in dem Fall ja auch um eine Sicherheitsverwahrung, so ein Täter wird ja nicht einfach mit psychisch Kranken, die kein Verbrechen haben, zusammengesteckt). Eventuell kann seine Störung dadurch sogar zumindest ein Stück weit therapiert werden und er kann seine Tat ebenso sehen wie normale Menschen.
Lebenslange Sicherungsverwahrung in einer geschlossenen Anstalt kommt einer Freiheitsstrafe gleich und ist somit die in Deutschland höchstmögliche Strafe.
Erstmal vielen Dank für die Rückmeldung. Ich persönlich sehe das mit der Psychiatrie etwas anders denn die soll deutlich komfortabler sein als eine Haftanstalt.