macht es Sinn, aus Steuergründen Aktien zu verkaufen und gleich wieder zu kaufen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ist zwar nicht die Werbungskostenpauschale sondern der Sparer Pauschbetrag - aber ja funktioniert.

Wenn Du (als Einzelperson) sonst keine Zinseinnahmen hast aber einen Gewinn von max. 800 Euro realisierst dann ist der steuerfrei. Und Du kannst die gleichen Anlagen in der logischen Minute danach wieder kaufen und der Gewinn wird von diesem Kaufpreis dann gerechnet. Natürlich kannst Du auch einen Gewinn von 1000 Euro realisieren. Dann musst Du zwar für die 200 Euro die Abgeltungssteuer zahlen hast aber für 800 Euro zukünftige Abgeltungssteuer gespart.

Dumm ist es nur wenn danach Deine Geldanlage in den Keller geht. Dann hast Du die Transaktionskosten in den Sand gesetzt und hättest sowieso keine Abgeltungssteuer gezahtl.

Die Gebühren bei meiner Bank sind nicht so teuer. Verkaufen und gleich wieder kaufen würde sich in diesem Falle zusammen auf etwa 35 Euro Gebühren belaufen. Für den Kauf würde ich in diesem Falle natürlich auch einen Limit setzen, der geringfügig (so 2%) unter dem aktuellen Kurs liegt. Aufgrund von üblichen Kursschwankungen sollten die Aktien auch noch ein paar mal so 2-3% unter dem jetzigen Kurs liegen.

Hallo GoaSkin. Stell deine Frage zu diesem Thema auf www.finanzfrage.net. Die Antworten hier, besonders die von DerSchopenhauer sind mehr als fragwürdig. Bei mir ist es so, dass ich meine Aktiengewinne auch versteuern muß, wenn ich die Aktien schon über einem Jahr habe. Gilt, glaube ich, seit 2009. Bei Gewinnen wird dann eine Abgeltungssteuer von 25% und Soli abgezogen. Und das mit den 600 Euro Freibetrag. Ich hab in noch nicht bekommen, diesen Freibetrag.

Wenn du Window Dressing , professionell anwendest , dann kann das durchaus Sinn machen. Am Ende des Jahres alle im Minus stehenden Werte raus und Anfang des neuen Jahres neue ähnliche Werte kaufen. So machen es die Profis. Dadurch kannst du deinen Gewinn im alten Jahr je nach Stand und Analyse deines Depots u.U. erheblich senken.

Aber Vorsicht! Window Dressing, wenn es nicht gut gemacht ist , das Finanzamt wirft ein Auge drauf. Es wäre nicht besonders klug den gleichen Wert im neuen Jahr 1zu 1 wieder zu kaufen.

Das kommt drauf an:

Grundsätzlich gilt: Der Gewinn aus Aktienverkäufen, für Aktien, die nicht länger als 1 Jahr in Deinem Besitz sind, muß gem § 23 (1) Nr 2.EStG als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften versteuert werden.

Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro betragen hat (§ 23 (3) EStG)

Der Gewinn aus Aktienverkäufen, für Aktien, die nicht länger als 1 Jahr in Deinem Besitz sind, muß gem § 23 (1) Nr 2.EStG als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften versteuert werden.

Tja - seit 2009 müssen alle Gewinn (unabhängig von der Haltedauer) mit der Abgeltungssteuer versteuert werden (abzgl. Sparer Pauschbetrag). Deine Aussage ist etwas veraltet.

@Detlef32

Stimmt - vielen Dank für den Hinweis.

Ja, wenn man den Freibetrag nicht immer ausschöpft kann dies sinnvoll sein.