Mache ich mich strafbar?
Ich verkaufe einen PC und der Interessent sagt dass er kein Konto hat und das Geld in einem Brief senden will. Er erzählt mir einfach dass er Grad dealt und das Geld davon ist.
Was soll ich bloß tun??
13 Antworten
Den Kauf nicht abwickeln und einen anderen Interessenten suchen.
Kannste schon mal von ausgehen, daß der Brief leer ankommt. Man verschickt kein Geld mit der Post. Versuche mal eine Glückwunschkarte mit einem Schein zu schicken. Kommt nicht an, oder ohne den Schein.
Und falls doch, liegt keine Quittung dabei.
Such dir lieber einen anderen Käufer.
Meine Antwort: Lass es sein.
Die Frage ist auch ob das Geld dann überhaupt ankommt..
Zeig ihn an, oder entferne dich von ihm, hör auf dein Bauchgefühl, ich will dir da nichts einreden..
Sache ist das du nicht gut dran bist wenn das rauß kommt.. das du ihm was für "schmutziges Geld" verkauft hast. (was eher unwarscheinlich ist)..
Du solltest das Geld auf keinen Fall annehmen und keinen Vertrag mit dem Interessenten abschließen. Du machst dich wegen Geldwäsche strafbar, wenn du das Geld annimmst. Das Gesetz sieht hierfür eine Strafe von drei Monaten bis fünf Jahren Knast vor.
Oh man... die Frage der beweisbarkeit hat absolut gar nichts mit der Frage zu tun ob man sich strafbar macht. Abgesehen davon steht hier sogar positiv fest, dass der Fragesteller die Herkunft des Geldes kennt. Eine einfache Auswertung des Computers bringt die gewünschten Ermittlungsergebnisse. Daher wäre die Nachweisbarkeit kein Problem.
Ich würde vorsichtig sein und eher die Finger davon lassen.
Du hast schon bessere, weitaus bessere, Antworten gegeben.
Er macht ein Geschäft, dass das Geld aus irgendwelchen dubiosen Handlungen kommt muss man ihm erstmal nachweisen.