Lohnzahlung auf fremdes Konto
Ich habe ein P-Konto und erwarte eine Gehaltszahlung, die den Freibetrag deutlich übersteigt. Auf dem Konto sin z. Zt. keine Pfändungen, aber ich kann dann ja trotzdem nicht über den vollen Betrag verfügen. Daher möchte ich, dass einmalig ein Betrag auf das Konto einer anderen Person überwiesen wird. Muss der Arbeitgeber meinem Wunsch nachkommen?
2 Antworten
Hallo, also der Arbeitgeber muss das nicht machen. Prinzipiell muss das Gehaltskonto auf den Namen des Mitarbeiters lauten. Selbst wenn sich dein Arbeitgeber bereit erklärt, dass zu überweisen, kann es dir passieren, dass die Bank den Betrag zurückweist, da der Empfänger des Geldes und der Kontoinhaber nicht übereinstimmt. Das kann dir dann auch als Geldwäsche zur Last gelegt werden. Du solltest es also lassen.
Hallo,
zunächst einmal, wenn keine Pfändung vorhanden ist, dann kannst Du über alles verfügen.
Das Geld auf ein Konto einer anderen Person überweisen geht theoretisch und auch praktisch. Allerdings macht Ihr Euch ggf. auch beide Strafbar (Pfandunterschlagung). Also tut das nicht.
Schöne Grüße