Lohnpfähndung bei volljährigem Kind in Ausbildung?!

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ihre Mutter hat mit Ihnen als unterhaltsberechtigte Person einen Pfändungsfreibetrag von 1.360,- Euro. Was darüber hinaus geht, wird anteilig gepfändet.

Haben Sie jetzt eigene Einkünfte und können sich somit selbst versorgen, werden Sie auf Antrag des TH / Gläubigers ev. nicht mehr berücksichtigt. Bei einer Ausbildung im Bankgewerbe ist davon auszugehen, dass dies sehr bald erfolgen wird.

Ihre Einnahmen werden aber nicht zur Pfändung herangezogen, sondern nur bei der Berücksichtigung als unterhaltsberechtigte Person.

Nein, das stimmt nicht. Die PI betrifft nur deine Mutter, nicht dich. Anders wäre es, wenn sie hartz4 Empfänger wäre, dann würde dein Geld mit angerechnet werden.

Wäre sie Hartz-IV-Empfängerin würden die beiden eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Doch eine Privatinsolvenz eines Hartz-IV-Empfängers betrifft auch nur die Person selber, nicht die erwachsenen Kinder.

@heinmueck

danke, das habe ich auch noch nicht gewußt. Aber wenn Muttern Hartz4 empfänger wäre, würde sein Geld bei der Berechnung des hartz4 Geldes angerechnet.

Sie darf von Ihrem Einkommen 980 Eus behalten, der REst geht an den Insolvenzverwalter. Dein Gehalt geht keinen etwas an.

Nein das stimmt nicht!

Mit den Schulden deiner Mutter hast du nichts zu tun.