Lohnnachweiskarte?
Mein Sohn hat seine Arbeit gekündigt. Nun bekam er die Lohnnachweiskarte mit Resturlaubsgeldanspruch.
Muss er das unterschrieben zum Arbeitgeber zurück senden oder direkt zur Malerkasse?
Er und sein Arbeitgeber sind nicht im guten auseinander gegangen, deshalb fragt er da auch nicht nach.
1 Antwort
Die Karte nimmt er mit zum nächsten Malerbetrieb , der zahlt weiter für ihn ein auf das Sammelkonto . Davon wird der nächste Urlaub abgerechnet .
Bitte , nachlesen : www.malerkasse.de/arbeitnehmer.html
ich habe meins noch nach 6 jahren bekommen ! soll das baby mal erwachsen werden.
Jetzt ist es so, das in eine ganz andere Branche eingestiegen ist.Erstmal als Pflegehelfer und dann ab Oktober als Azubi in der Pflege. Muss er das dann da vorlegen?
lies den link ! nach 6 monaten aus dem bereich kann er sich das auszahlen lassen ! ich würde es noch nicht machen ! erst wenn er echter pfleger ist !
manche gehen dann doch lieber in den alten beruf, weil die pflege sie überfordert .
Ich bedanke mich rechtherzlich.
Das mit der Malerkasse hatte ich schon gegoogelt. Er wird auf keinen Fall mehr in diesen Beruf zurückkehren. Ich hätte jetzt gerne gewusst was er jetzt mit der Lohnnachweisskarte machen muss um das Urlaubsgeld zu bekommen. Ich bekomme ja keine Auskunft wegen Datenschutz. Mein Sohn ist 21 und seit einem Jahr Geselle und wohnt noch bei mir . Er ist etwas Sturköpfig und deshalb frage ich....
Ich will nicht das er das Geld verfallen lässt.