Lohn an Feiertagen, Sonntagszuschuss/ Teilzeit Aushilfe beim Bäcker?
Moin moin, ich bin seit 2 monaten beim Bäcker als aushilfe und war sehr enthusiastisch an Feiertagen arbeiten mit der Hoffnung auf einen Zuschuss, weil ich irgendwo gelesen habe, dass ich an gesetzlichen Feiertagen einen Anspruch darauf habe. In der Lohnabrechnung war der Zuschuss nicht vorzufinden und ich hab jetzt bisschen weitergelesen und mich immer mehr verwirrt. Die einen sagen an bestimmten Feiertagen kriegt man zuschuss, die anderen sagen man kriegt gar keinen es sei denn es steht im Vertrag usw. Ich bin Volljährig und hab jetzt insgesamt 10 Stunden an Feiertagen gearbeitet und 6 Stunden an einem Sonntag und hoffe dass mir jetzt jemand weiterhelfen kann. Ist ein Teilzeitjob also nicht mehr als 450 im Monat LG Simon
2 Antworten
Einen gesetzlichen Anspruch auf Zulagen fuer Feier- oder Sonntagsarbeit gibt es nicht. Den gibt es nur fuer Nachtarbeit. Fuer Sonn- oder Feiertagsarbeit gibt es gesetzlich ledigleich einen Anspruch auf sog. "Ausgleichstage". Das duerfte bei dir aber wohl keine Rolle spielen weil du sicher sowieso in jeder Woche mindestens einen freien Tag haben duerftest.
Arbeits- oder ggf. tarifvertraglich koennen solche Zulagen aber durchaus vereinbart werden. Da musst du halt selbst nachsehen, ob das bei dir der Fall ist.
Tarifvertraege sind nur dann anwendbar, wenn beide Seiten (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) Mitglieder im jeweiligen Arbeitgeberverband bzw. der Gewerkschaft sind oder wenn es sich u einen sog. "allgemeinverbindlichen" Tarifvertrag handelt. Wenn ein Tarifvertrag anzuwenden ist, muss der am Arbeitsplatz zur Einsichtnahme ausliegen.
Zuerst ist mal abzuklären, warum Du sonn-und feiertags arbeiten musst? Hat Dein Geschäft sonntags offen? Bäcker haben normalerweise da geschlossen.