Löschung von Polizeiaufnahmen (beantragen)?
Guten Tag,
zum Sachverhalt folgendes:
2024 im Sommer, zur Zeiten der Fußball-EM, war ich (da sonntags war, fußläufig,) auf dem Weg zur Tankstelle. Auf diesem Weg wurden mein Kollege und ich von einem Polizeiauto aus beobachtet. Nichtsahnend gingen wir weiter in Richtung der Tankstelle und eher wir uns versahen waren wir von mehreren Polizeiautos umstellt. Daraufhin wurden wir kontrolliert und uns wurde mitgeteilt, dass ein paar Kilometer weiter ein Supermarkt unter Gebrauch einer Schusswaffe ausgeraubt wurde.
Das Problem hierbei:
Sowohl Täterbeschreibungen als auch Fluchtweg passte grob. Ich hatte mein Portemonnaie natürlich auch nicht dabei, was die Sache erschwerte. Nachdem nun also auch meine Personalien festgestellt wurden, teilte man mir mit, dass man nicht ausschließen könne, dass ich beteiligt gewesen bin. Die KriPo hatte zwar wohl Aufnahmen der Überwachungskameras. Dennoch waren erstmal keine KriPo-Beamten vor Ort.
Lange Rede kurzer Sinn:
Man fertigte Fotos von uns an, fesselte uns und verbrachte uns aufs Revier (wahrscheinlich in fester Überzeugung, die Täter gefasst zu haben). Daraufhin wurden mir die Kabelbinder abgemacht, das ganze formelle Zeugs erledigt, ich musste meine Hose ausziehen und ehe ich mich versah war ich nur in Unterhose, T-Shirt und Socken in einer Zelle.
Ich beanstande gar nicht die Maßnahme, das ist einfach ein Fall von "Zur falschen Zeit am falschen Ort, mit den falschen Klamotten":
Nun aber die Frage:
Ich habe nun Angst, mit dem Foto in etwaigen Akten aufzufinden zu sein. Kann ich, da der Sachverhalt sich eine Stunde später klärte und die zuständigen KriPo-Beamten sich entschuldigten, eine Löschung dieser beantragen? Kann sich so etwas negativ auf meine Karriere auswirken (ich will selbst in den Staatsdienst)?
Danke für Antworten,
LG
4 Antworten
Da ihr nichts mit dem Fall zutun hattet, taucht auch nichts in der Akte auf.
lg
Das brauchst du gar nicht beantragen, weil das schon von Gesetzwegen vernichtet wurde.
Du hast einen Einstellubgsbescheid der Staatsanwaltschaft bekommen? Dann mit diesem in Kopie bei der Polizeidienststelle die Löschung der Unterlagen erbitten.
Nein. Keine Fingerabdrücke oder sonstiges. Nur Personalienfeststellung, das Foto am "Ort der Festnahme". Danach kam schon die Verbringung in PG und das Aushändigen des Zettels mit meinen Rechten!
Du solltest mglichst fruehzeitig handen, damit die Bilder nicht aufgehoben werden. Üblicherweise , wenn es ausgeschlossen ist, dass Du derTäter bist. https://datenschmutz.de/ Da Du im nachhinein nichts ändern kannst, solltest Du Dir Gedanken, machen was die Handlungsweise bei nächstenmal ist. Da Du derMaßnahme nicht widersprochen hast rate ihch Dir das nächstemal zu tun und auch unbedingt zu widersprechen, insbesondere wenn man Dir nicht gesagt hast, dass Du als Beschuldigter gilst. Wenn Du untersuchst werden sollst und Dich auszehen sollst, frage unbedingt, ob Du anal untersuchst wirst.
insbesondere wenn man Dir nicht gesagt hast, dass Du als Beschuldigter gilst
scheint aber der Fall gewesen zu sein
kontrolliert und uns wurde mitgeteilt, dass ein paar Kilometer weiter ein Supermarkt unter Gebrauch einer Schusswaffe ausgeraubt wurde.
derMaßnahme nicht widersprochen hast rate ihch Dir das nächstemal zu tun und auch unbedingt zu widersprechen
hat bei erkennungsdienstlichen Maßnahmen zur Verfahrenssicherung keine aufschiebende Wirkung.
Der FS schrieb nicht, dass man ihm sagte er sei Beschuldigter. Sondern >>>> Man fertigte Fotos von uns an, fesselte uns und verbrachte uns aufs Revier (wahrscheinlich in fester Überzeugung, die Täter gefasst zu haben). Daraufhin wurden mir die Kabelbinder abgemacht, das ganze formelle Zeugs erledigt, ich musste meine Hose ausziehen und ehe ich mich versah war ich nur in Unterhose, T-Shirt und Socken in einer Zelle. <<<<<< Erkennungsdienstliche Maßnahmen wurden als Maßnahme nicht angekündigt, ob sie durchgeführt worden sind , bezweifele ich. Alles war rechtswridig.
Nichts bekommen. Es wurde denke ich auch kein Verfahren eröffnet. Mir wurde lediglich während des Aufenthaltes in PG (= Polizeigewahrsam) ein Zettel mit meinen Rechten überreicht.