Löschung von Polizeiaufnahmen (beantragen)?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Da ihr nichts mit dem Fall zutun hattet, taucht auch nichts in der Akte auf.

lg

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter

Das brauchst du gar nicht beantragen, weil das schon von Gesetzwegen vernichtet wurde.

Du hast einen Einstellubgsbescheid der Staatsanwaltschaft bekommen? Dann mit diesem in Kopie bei der Polizeidienststelle die Löschung der Unterlagen erbitten.


LeMaSeLa 
Beitragsersteller
 23.01.2025, 13:08

Nichts bekommen. Es wurde denke ich auch kein Verfahren eröffnet. Mir wurde lediglich während des Aufenthaltes in PG (= Polizeigewahrsam) ein Zettel mit meinen Rechten überreicht.

LeMaSeLa 
Beitragsersteller
 24.01.2025, 12:52
@superseegers

Nein. Keine Fingerabdrücke oder sonstiges. Nur Personalienfeststellung, das Foto am "Ort der Festnahme". Danach kam schon die Verbringung in PG und das Aushändigen des Zettels mit meinen Rechten!

Du solltest mglichst fruehzeitig handen, damit die Bilder nicht aufgehoben werden. Üblicherweise , wenn es ausgeschlossen ist, dass Du derTäter bist. https://datenschmutz.de/ Da Du im nachhinein nichts ändern kannst, solltest Du Dir Gedanken, machen was die Handlungsweise bei nächstenmal ist. Da Du derMaßnahme nicht widersprochen hast rate ihch Dir das nächstemal zu tun und auch unbedingt zu widersprechen, insbesondere wenn man Dir nicht gesagt hast, dass Du als Beschuldigter gilst. Wenn Du untersuchst werden sollst und Dich auszehen sollst, frage unbedingt, ob Du anal untersuchst wirst.

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....

Still  23.01.2025, 13:31
insbesondere wenn man Dir nicht gesagt hast, dass Du als Beschuldigter gilst

scheint aber der Fall gewesen zu sein

 kontrolliert und uns wurde mitgeteilt, dass ein paar Kilometer weiter ein Supermarkt unter Gebrauch einer Schusswaffe ausgeraubt wurde.
derMaßnahme nicht widersprochen hast rate ihch Dir das nächstemal zu tun und auch unbedingt zu widersprechen

hat bei erkennungsdienstlichen Maßnahmen zur Verfahrenssicherung keine aufschiebende Wirkung.

BVBDortmund  23.01.2025, 13:40
@Still

Der FS schrieb nicht, dass man ihm sagte er sei Beschuldigter. Sondern >>>> Man fertigte Fotos von uns an, fesselte uns und verbrachte uns aufs Revier (wahrscheinlich in fester Überzeugung, die Täter gefasst zu haben). Daraufhin wurden mir die Kabelbinder abgemacht, das ganze formelle Zeugs erledigt, ich musste meine Hose ausziehen und ehe ich mich versah war ich nur in Unterhose, T-Shirt und Socken in einer Zelle. <<<<<< Erkennungsdienstliche Maßnahmen wurden als Maßnahme nicht angekündigt, ob sie durchgeführt worden sind , bezweifele ich. Alles war rechtswridig.