LKW Anhänger zum Wohnwagen umbauen?
Hi,
für diesen Sommer möchte ich mir noch ein Hobbyprojekt suchen, und mir kam der Gedanke einen ca. 18t Kühlanhänger in einen Wohnwagen umzubauen. Ich wollte mich nun erkundigen wie dazu die Rechtslage ist, denn zu meiner Überraschung finde ich praktisch nichts nützliches im Netz. Ich würde nichts am Fahrwerk verändern, und dem Aufbau lediglich einige Fenster, eine Tür und Strom/Gas/Wasseranschlüsse verpassen. Das ganze soll natürlich via Spedition transportierbar bleiben, am Standort aber aufgebockt und Verkleidet. Ist also nicht für den ständigen Transport gedacht, wie beim klassischen Wohnwagen. Für einen Termin auf der Zulassungsstelle ist es noch etwas früh, vielleicht hat hier jemand Erfahrung in diesem Gebiet.
Besten Dank
1 Antwort
Rechtslage? Der TÜV sagt dir, was du als Wohnwagen einhalten mußt! Das Straßenverkehrsamt übernimmt gemäß TÜV und die Versicherung gemäß Strassenverkehrsamt! Versicherungsbeitrag wird nach dem Gesamtneuwert berechnet! Hier wist du ein Wertgutachten vorlegen müssen, wenn eine Kasko ins Spiel kommen soll.
Der Anhänger soll dann auf einem Campingplatz fest stehen oder soll der Standort immer gewechselt werden.
Bedenke als Wohnwagen mußt du auf einen Campingplatz! Ob du da auf jeden Campingplatz darfst?
Schon mal an ein Mobilheim gedacht? Das muss auch transportiert werden!
Danke für deine Antwort.
Nun mein Ziel war es, den Anhänger zwar per Spedition versetzen zu können, aber natürlich ist keine für Wohnwagen übliche Bewegung angedacht. Ich würde den Wagen auf dem eigenen, oder durch Pacht/Miete/Kauf erworbene Grundstücke stellen. Er wird aufgebockt, die Reifen werden demontiert, er wird vollverkleidet und als reguläres Haus eingetragen.
Ich denke auch an einen 3,5t Autoanhänger, dieses Format wäre wohl Campingsplatz tauglicher, aber die gewünschte Größe erreiche ich damit nicht.
Um damit jetzt auf den Tüv zurück zu kommen: Meine einzige Sorge war bisher die Breite, weil viele Anhänger auf maximalbreite ausgelegt sind, und ich diese mit den Fensterrahmen überstreiten würde. Davon abgesehen hatte ich mir schon erhofft diesen Bau nicht als Wohnwagen zulassen zu müssen. Ich hab diesbezüglich eben noch nicht mit meiner TÜV Stelle geredet. Ich frage mich wie das laut Gesetzt bewertet wird.
Muss ich das extra Gewicht des Ausbaus eintragen lassen? Oder gilt es als Fracht. Ist es Fracht, besteht schonmal prinzipiell keine Möglichkeit der Wohnwagenzulassung. Die will ich ja auch nicht, das macht dann später bei der Wohnsitzanmeldung ärger.