Listenhund mix?

3 Antworten

jep musst das Gesetz nur selber mal lesen....(2) Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Kreuzungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nach Satz 1 nicht vorliegt.

so steht es in NRw geschrieben...

Ich weiß jetzt nicht genau worauf du hinaus willst. Im Zweifelsfall wird durch einen Gentest geklärt zu wieviel Prozent eine Listenhundrasse enthalten ist. Bei weniger als 30 % passiert m.E. nichts. Wenn es aber z.B. um die Hundesteuer geht, ist da überall unterschiedlich. In manchen Gemeinden muss keine erhöhte Steuer gezahlt werden wenn er ein Negativzeugnis hat. In manchen aber trotzdem.

Jop! Das kannst du auch in deinem Hundegesetz nachlesen!

Warum interessiert dich das?

Ps. in Niedersachsen gibts laut Gesetz keine Listenhunde, falls du da herkommst