Leihmutterschaft in Anbetracht des Kindeswohls gegen/für kategorischen Imperativ?

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Die Leihmutterschaft ist durchaus ein diskutables Thema. Der Kategorische Imperativ befasst sich mit Fragen, die ein Zusammenleben auf Basis nur eines Gesetzes regeln; alles Handeln muss jederzeit der Allgemeingültigkeit unterworfen werden können. Natürlich kann man fragen, ob eine Leihmutterschaft dem Kindeswohl schadet, und ob, abhängig vom Resultat, die Leihmutterschaft als gesellschaftsimmanent gelten kann. Man bewegt sich in diesem Fall z. B. im Bereich bindungstheoretischer Ansätze etc. Das heißt, wenn eine Leihmutterschaft dem Kind nicht schadet, kann ich diese jederzeit vertreten. So einfach ist es jedoch nicht. Sie ist verschiedenen Prämissen unterstellt. Z. B. Grund, voraussichtlicher, sozialer Status des Bezugssystems, gesundheitlicher Status, etc.

Das heißt, der kategorische Imperativ muss schon im Vorfeld an vielen Punkten ansetzen, was widerum bedeutet, dass man in dieser Frage durchaus mit ihm arbeiten kann, wenn die Grundvoraussetzungen auf seiner Basis a priori festgestellt wurden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung