Laufende Bewährung und Unfall gebaut

4 Antworten

Es ist nicht "einschlägig" also eine andere Art von Straftat. Daher kein Bewährungswiderruf.

Hallo Person a, fraglich wird sein ob es hier (grobe-) Fahrlässigkeit oder bereits bedingter Vorsatz im Falle des Verkehrsunfalles war (Tatfrage). Im zweiten Fall droht Bewährungswiderruf.

wieviel zu schnell ist er denn gefahren. Ist es schon eine Straftat oder noch eine Ordnungswidrigkeit. Für die Bewährung ist es nur relevant, ob er in der Bewährungszeit wieder straffällig wird.

Also es ist wohl eine Straftat da er angeklagt wird wegen Gefährdung im Straßenverkehr und er ist 120 gefahren wo es nebelig war, die nachfolgenden Autos waren auch viel zu schnell auch der nachfolgende Autofahrer der leider Gottes die Personen erwischt hat .. Der Unfall ist halt in seiner Bewährungszeit passier nämlich im März 2014

@real003

Dann könnte es passieren, daß die Bewährung wiederrufen wird und zudem noch eine weitere Strafe hinzukommt. Allerdings spricht für ihn, daß es ja etwas ganz an deres ist. Beim Betrug wollte er andere ja vorsätzlich schaden. Jetzt hat er etwas gemacht, überhaupt nicht auf eine böse Gesinnung hindeutet, sondern halt passiert ist. Das könnte der Grund sein,warum die Bewährung vielleicht doch aufrecht erhalten bleibt. Letzendlich muß das das zuständige Gericht entscheiden.

Bei der gechiderten Sachlage ist mit einem Bewährungswiederruf oder auch einer Verlängerung nicht zu rechnen. Aber aufpassen, sollte wirklich ein Schreiben von der für die Bewährungsstrafe zuständigen Staatsanwaltschaft kommen, sollte ein Anwalt kontaktiert werden bevor sich geäußert wird.