Laufende Bewährung und Unfall gebaut
Hallo folgendes Person a wurde wegen Betrug im Juni 2013 zu einer Bewährungsstrafe von 10 und 8 Monaten verurteilt. Er hätte damals mist gebaut weil er keinen anderen Ausweg gesehen hat. Die Taten waren von 2011 und er hat sein Leben grundlegend geändert er ist in einer Ausbildung lebt mit seiner Partnerin zusammen und alles schien gut zu laufen. Dann vor kürzen ist er auf der Autobahn zu schnell gefahren wo es neblig war und ist mit ein anderen Wagen kollidiert, ein anderer Autofahrer ist in die Unfallstelle hineingefahren, wobei 2 Menschen ums Leben gekommen sind. Nun er hat ja den Unfall verursacht aber die Personen nicjt getötet, er ist zur Zeit in therapeutische Behandlung weil er die Bilder nicht aus dem Kopf bekommt, es ist schon alles schlimm genug für ihn und jetzt stellt sich noch die Frage wird dann die Bewährung aufgehoben oder kann sie verlängert werden oder kann er mit einer Geldstrafe rechnen? Ich mein wenn man sein Leben komplett ändert ne Familie aufbaut muss er dann mit Gefängnis Rechnen? Vielen Dank scjonnal für die antworten.
4 Antworten
Es ist nicht "einschlägig" also eine andere Art von Straftat. Daher kein Bewährungswiderruf.
Hallo Person a, fraglich wird sein ob es hier (grobe-) Fahrlässigkeit oder bereits bedingter Vorsatz im Falle des Verkehrsunfalles war (Tatfrage). Im zweiten Fall droht Bewährungswiderruf.
wieviel zu schnell ist er denn gefahren. Ist es schon eine Straftat oder noch eine Ordnungswidrigkeit. Für die Bewährung ist es nur relevant, ob er in der Bewährungszeit wieder straffällig wird.
Dann könnte es passieren, daß die Bewährung wiederrufen wird und zudem noch eine weitere Strafe hinzukommt. Allerdings spricht für ihn, daß es ja etwas ganz an deres ist. Beim Betrug wollte er andere ja vorsätzlich schaden. Jetzt hat er etwas gemacht, überhaupt nicht auf eine böse Gesinnung hindeutet, sondern halt passiert ist. Das könnte der Grund sein,warum die Bewährung vielleicht doch aufrecht erhalten bleibt. Letzendlich muß das das zuständige Gericht entscheiden.
Bei der gechiderten Sachlage ist mit einem Bewährungswiederruf oder auch einer Verlängerung nicht zu rechnen. Aber aufpassen, sollte wirklich ein Schreiben von der für die Bewährungsstrafe zuständigen Staatsanwaltschaft kommen, sollte ein Anwalt kontaktiert werden bevor sich geäußert wird.
Also es ist wohl eine Straftat da er angeklagt wird wegen Gefährdung im Straßenverkehr und er ist 120 gefahren wo es nebelig war, die nachfolgenden Autos waren auch viel zu schnell auch der nachfolgende Autofahrer der leider Gottes die Personen erwischt hat .. Der Unfall ist halt in seiner Bewährungszeit passier nämlich im März 2014