Laufende Betriebskosten oder Kosten des Grundeigentums?
Und zwar geht es darum: Die hinterbliebene Lebensgefährtin des verstorbenen Vaters meiner Lebensgefährtin hat lebenslängliches Wohnrecht. Sie muss sich an den laufenden Betriebskosten wie Beheizung, Beleuchtung, Wasser, Abwasser etc. anteilig beteiligen, jedoch nicht an Kosten, die mit dem Grundeigentum im Zusammenhang stehen wie z. b. die Grundsteuer, Straßenreinigung und den Schornsteinfeger.
Frage: Wenn der Klempner kommt, um die Heizungsanlage zu warten bzw. ein Heizungsventil erneuert (im Heinzungskeller), muss die Dame sich an diesen Kosten beteiligen, sind das also laufende Betriebskosten der Heizungsanlage so wie sie ja auch das Heizöl bezahlt, oder fällt das unter die Kategorie, die sie nicht mittragen muss?
Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen
4 Antworten
Vielleicht hilft Dir das hier weiter:
§ 1 Betriebskosten
(1) Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden.
(2) Zu den Betriebskosten gehören nicht: 1. die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht, der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Geschäftsführung (Verwaltungskosten), 2. die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten).
Was zu den Betriebskosten gehört kannst Du hier nachlesen:

Und das hier vielleicht auch
http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/Wohnrecht-Nebenkosten.html
Also im Testament steht: "... Die laufenden Betriebskosten des Objekts (Beheizung, Beleuchtung, Müllabfuhr, Be- und Entwässerung) gehen zu Lasten der Berechtigten, während die mit dem Grundeigentum als solches verbundenen Kosten (Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Straßenreinigung) von ihr nicht zu tragen sind. ..."

Wenn das so im Testament steht ist das gültig. Es handelt sich ja nicht um ein Mietverhältnis.
Das sollte eigentlich im Testament vermerkt sein. Notfalls den Notar anrufen
Wie schon in meiner Frage erläutert, steht im Testament, dass sie sich an laufenden Betriebskosten beteiligen muss, aber nicht an solchen Kosten, die im Zusammenhang mit dem Grundbesitz stehen. Meine Frage ist nun, ob die Wartung der Heizungsanlage zu den laufenden Betriebskosten zählt oder eher wie die Straßenreinigung oder das Fegen des Schornsteins zu den Kosten des Grundeigentums?
zu den betriebskosten gehören alle anfallende rechnungen auch grundsteuer oder defekte heizung nur MIETE entfällt l.g.fr
Also im Testament steht: "... Die laufenden Betriebskosten des Objekts (Beheizung, Beleuchtung, Müllabfuhr, Be- und Entwässerung) gehen zu Lasten der Berechtigten, während die mit dem Grundeigentum als solches verbundenen Kosten (Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Straßenreinigung) von ihr nicht zu tragen sind. ..."