Lastschriftrückgabe und die Folgen?

4 Antworten

Wenn Du nicht der Vertragspartner für dieses Unternehmen bist, dann mußt du auch nicht für das Fehlverhalten deiner Freundin haften.

Du solltest umgehend bei diesem Unternehmen anrufen und angeben, dass du nichts mit diesem Vertag zu tun hast und die Einzugsermächtigung aufgrund der Trennung sofort widerrufst.


Die Forderung besteht nicht gegenüber dem Kontoinhaber, von dessen Konto angebucht wird, sondern gegenüber dem  "Vertragspartner" und der ist die "Freundin".

Also kann ich getrost das Geld "zurückholen"?

@20millionmiles

Ja. Der Vertrag mit Spotify besteht ja nicht mit dir. Die Vertragserfüllung (Zahlung) obliegt der "Ex"  und nicht dir.

Spotify wird natürlich das Geld fordern und vielleicht auch einklagen. Allerdings bei der Person; die Kunde bei Spotify ist. Jetzt kommt es darauf an, ob das deine Ex oder du selbst bist.

Die RüLa an sich ist noch nicht tragisch. Dadurch kann höchsten eine zusätzliche Gebühr mit den Kosten der RüLa entstehen.

Du solltest auf jeden Fall die Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat)  schriftlich widerrufen. Und klären, ob sie oder du Vertragspartner bist.

Das hättest du warscheinlich im Vorfeld kündigen müssen (was natürlich unmöglich ist).

Ich glaube in dem Fall hast du kein Recht auf Kostenrückerstattung.

Das Abo geht ja jeweils nur ein Monat. Demnach hätte sie vor dem neuen Monat ja kündigen müssen. Ich habe ja kein Zugriff auf ihr Spotify-Konto.

@20millionmiles

Achso, hab deine Frage falsch verstanden.

Wenn sie nicht bereit gewesen war den Vertrag zu kündigen, bevor das Geld abgebucht wurde, dann hat sie sich strafbar gemacht.

Das im Nachhinein beweisen zu können, ist aber unmöglich.

Er kann keinen Vertrag kündigen, den er selber gar nicht abgeschlossen hat. Es ist der Vertrag seiner Ex.

@AntwortMarkus

Werter Herr Markus,

erst lesen, dann antworten.

Achso, hab deine Frage falsch verstanden.