Lasermessung!

10 Antworten

Hallo, höre bitte nicht auf alle Kommentare, die du hier liesst. Frage: Was wurde dir vor Ort angelastet, welcher Geschwindigkeitsverstoss. Da es eine Lasermessung war, liegt auch kein Foto vor, sonder nur die Zeugenaussagen der Messbeamten. Ich würde mich auf alle Fälle äussern und darauf hinweisen, dass dir vor Ort ein Verwarnungsgeldangebot in Höhe von 35.- Euro gemacht wurde. Eigentlich stellt dieses Verwarngeldangebot schon ein Verwaltungsakt dar und ist für das folgende Verfahren bindend. Die Frage ist natürlich, ob ein Nachweis hierfür im Messprotokol geführt wurde und der eingesetzte Beamte sich hierzu abschliessend korrekt äussert. Ein Versuch ist es Wert. Es kann auch mal ein versehentlich falscher Wert ins Messprotokol eingetragen sein oder der Wert wurde falsch in den Anhörungsbogen übernommen.

Gruss Decha

"Da es eine Lasermessung war, liegt auch kein Foto vor, sonder nur die Zeugenaussagen der Messbeamten."

Richtig. Da das Foto aber lediglich zur Identifikation des verantwortlichen Fahrzeugführers notwendig ist, diese Identität in diesem Fall aber von den kontrollierenden Beamten festgestellt wurde, wird ja kein Foto benötigt.

"...und ist für das folgende Verfahren bindend."

Nein. Wenn das Verwarnungsgeldangebot nicht angenommen/bezahlt wird, erlässt die Bußgeldbehörde nach der Anhörung des Betroffenen einen Bußgeldbescheid (die Geldbuße bleibt i.d.R. gleich, hinzu kommen jedoch Verwaltungsgebühren).

Sofern der Betroffene in Deutschland wohnt, sind 35,-€ die Höchstgrenze, die von den Polizeibeamten bar vor Ort kassiert werden kann.

Da das Verwarnungsgeld nicht bar vor Ort bezahlt wurde, hat der Polizeibeamte eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt und die Bußgeldbehörde wird daraufhin einen Bußgeldbescheid (nach der Anhörung) erlassen.

Nach dem Inhalt des Anhörbogens, betrug die gemessene Geschwindigkeit wohl 25km/h, abzüglich 3km/h Messtoleranz .. = 22km/h Vorwurf.

Weißt Du noch, welche Geschwindigkeit der Polizeibeamte Dir damals vorgeworfen hat bzw. welche gemessen wurde?

das weis ich eben leider nicht mehr! :(

aber 22km/h zu schnell liegen doch eigentlich nicht mehr im verwarnungsgeldbereich oder? dürfen die einem dann trotzdem das angebot mit den 35€ machen?

@pieps22

"aber 22km/h zu schnell liegen doch eigentlich nicht mehr im verwarnungsgeldbereich oder?"

richtig. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21km/h wird ein Bußgeld erhoben, die Erledigung des Verfahrens mit Verwarnungsgeld ist nicht mehr vorgesehen.

"dürfen die einem dann trotzdem das angebot mit den 35€ machen?"

Grundsätzlich sind die vorgesehenen Geldbußen aus dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog bindend. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Geldbuße jedoch erhöht oder vermindert werden. Für die Polizei bzw. auch die Bußgeldbehörde hat die Erledigung des Verfahrens mit Verwarnungsgeld diverse Vorteile. Das Verfahren ist direkt abgeschlossen, es muss nicht noch eine schriftliche Anhörung erfolgen usw. (Verwaltungskosten werden drastisch gesenkt), für den Betroffenen hat dies natürlich auch den Vorteil dass es billiger wird ..

Das war ein Sonder-Angebot vom Polizist. Da hätte er keine Anzeige schreiben brauchen. Jetzt muß du mehr als das Doppelte bezahlen und hast noh einen Punkt extra.

Das Internet sagt nicht immer die Wahrheit. Wie die 35 Euro zustande kommen, das kannst du im offiziellen Bussgeldkatalog nachlesen.

hättest mal besser damals annehmen sollen. Jetzt kommen zu den 80 EUR und 1 Punkt noch die eintreibungsgebühren von ca. 25 EUR hinzu . Übrigens kann man auch mit Karte zahlen

ich hatte aber nicht so viel bares dabei und das man mit karte zahlen kann hat mir der polizist nicht gesagt!