Lampenöl?

3 Antworten

  • den Notruf alarmieren
  • dem Kind Tee, Wasser oder Saft zu trinken geben
  • das Kind aufrecht halten, wenn es anhaltend hustet und
  • den Behälter mit Lampenöl oder das Etikett des Produkts bereithalten.

Weitere Informationen und Ansprechpartner bei Vergiftungen von Kindern gibt es in der Giftnotruf-App des BfR oder auf www.bfr.de.

Selbst wenn nach dem Verschlucken von Lampenöl keine unmittelbaren oder nur leichte Symptome auftreten gilt, dass auf jeden Fall eine Ärztin oder ein Arzt aufgesucht werden sollte. Vergiftungsfälle oder Verdachtsfälle auf eine Vergiftung durch Lampenöl müssen außerdem nach §16e Absatz 2 des Chemikaliengesetzes durch die Ärztin oder den Arzt an die Dokumentations- und Bewertungsstelle für Vergiftungen im BfR gemeldet werden.

https://www.mags.nrw/kleine-kinder-vor-lampenoel-schuetzen

"Dort kann es lebensbedrohliche Entzündungen des Lungengewebes auslösen, die sogenannte chemische Lungenentzündung. Atemnot und Bewusstseinstrübung, bis hin zu langfristigen Einschränkungen der Lungenfunktion sind die Folge. Im schlimmsten Fall verläuft die Vergiftung tödlich."

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In Lampenöl ist als wesentlicher Bestandteil Petroleum drin. Früher war gereinigtes Petroleum als Arzneimittel zugelassen. Es gibt heute noch leute, die trinken gereinigtes Petroleum zur gesundheitsfürsorge. Ein e gefahr beseht u.a. aber darin, dass Petroleum in die Lunge geraten kann. Das macht sich dann akut bemerkbar. ein weiteres Problem ist, dass man beim Lampenöl im Gegensatz zum gereinigten Petroleum nicht genau weiss, welche Zusatzstoffe alles drin sind.

Wenn du das Petroleum gut vertragen hast, sehe ich jetzt nicht die grossen Langzeitgefahren.

Wenn bis jetzt noch nichts passiert ist, sollte wohl alles gut gegangen sein. Musst mal ausatmen, wenn die Luft nicht brennt, ist alles OK.

Sowas kann tödlich enden. Und ich habs so verstanden, dass ihr Kind das getrunken hat

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@Guinan1972

Da hätte sie die Giftnotzentrale anrufen sollen...Anstatt hier zu fragen, wo keine fachmännische Beratung erfolgt.

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