Lärmschutzgrenze überschreiten wegen der undichte Fenster?

4 Antworten

Kauf dir Schaumstoffstreifen und dichte das Fenster mit denen selber besser ab. Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet.

Wenn das nicht genug ist, helfen die klassischen Oropax aus Watte und Wachs sehr gut. Die drücken nicht und machen super dicht (nicht zu klein formen und nicht in, sondern eher auf den Gehörgang anbringen)

.... aber für solche Störer ist doch das Rathaus zuständig. Was sagen

denn die Damen und Herren im Ordnungsamt dazu?

du hast die Wohnung in dem Zustand gemietet.

Für den Vermieter besteht kein Bedarf. Altbau

das hätte man auch mal als Mieter hinterfragen können, beim Vormieter ...

Danke für Ihre Antwort. Hat der Mieter keine Recht, wenn man als Mieter beim Vermieter nicht hinterfragt hat?

@Susana5

du kannst den Vermieter höflich fragen, entsprechen muss er dem nicht.

Die Straße ist ja vermutlich nicht erst seit heute da sondern war bereits vorhanden, als DU die Wohnung angeschaut bzw. angemietet hast.

Die Fenster waren wahrscheinlich auch schon die selben damals, oder wurden Schallschutzfenster ausgebaut und andere eingebaut?

Nein, Du hast die Wohnung so gemietet, wie sie ist.

Das wäre ja, wie wenn Du eine Wohnung am Flughafen anmietest und Dich dann über Fluglärm beschwerst.