LÄRMBELÄSTIGUNG, wie laut darf ich sein?

6 Antworten

Da gibt es keine festgelegte Norm oder ein festgelegten Pegel. Vor 22 Uhr muss es angemessen sein. Eine Band im Keller sprengt mal so alles von Gut und Böse. zumal du den Keller nicht mal als Proberaum nutzen darfst. Ich glaube nicht, das du das so mit deinem Vermieter vereinbart hast!

Einfamilienhaus schreibt er doch.

ich wohne in einen Einfamilienhaus

Wer sagt, dass er zur miete wohnt?

@ShitzOvran

Ruhig bleiben. Ist ja schon gut. Überlesen. Spielt aber trozdem keine Rolle. Wenn sich andere nachbarn durch den Lärm gestört fühlen, wars das mit der Band im Keller. Es muss halt immer angemessen sein

Im Einfamilienhaus ist es doch sein bzw. der Keller der Eltern. Da können die Räume genutzt werden, wie man das selber will (Partyraum, Sauna etc.). Das geht in einem Mehrfamilien-Mietshaus natürlich nicht.

Das ist eigentum, klar darf ich in meinen Keller proben^^

Das Recht, deine Faust im Kreis zu schwingen, endet an der Kinnspitze deines Gegenüber. Das gleiche gilt für Lärm, der dein Haus verläßt. Es liegt dann im Ermessen der Polizei, über die Belästigung zu befinden. Nebenbei haben Rasenmäher gesetzlich dB Werte und die Betriebszeiten sind auch meistens in der Stadtordnung geregelt.

Du darfst so laut sein das die Nachbarn nicht gestört werden. Wenn ihr von der Straße oder bei den Nachbarn zu hören seid dann wart ihr zu laut.

Generell in einem Wohngebiet zu viel Lärm gesendet wird, die die Ruhe der Nachbarn denken, Sie machen Lärm sind. Das einzige, was Sie tun können, entschuldige mich bei den Nachbarn, und dass keine Geräusche zu gewährleisten.