Kündigung zum Monatsende bekomme ich Lohn noch für diesen Monat?

5 Antworten

Wenn Dein Rechtsanwalt sagt, dass man Dir bis zum 30.September (den 31..9. gibt es nicht) nicht kündigen kann, gehe ich davon aus dass Du einen befristeten Arbeitsvertrag ohne Kündigungsklausel hast.

Zuerst gehst Du sofort zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts und erhebst Klage. Die Rechtsantragstelle nimmt diese kostenlos zu Protokoll und hilft bei der Formulierung. Das musst Du aber innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung machen da die Kündigung sonst wirksam wird (auch wenn sie nicht rechtens ist).

Dann bietest Du Deine Arbeitskraft an. Wird sie nicht angenommen musst Du bezahlt werden als hättest Du gearbeitet (§ 615 BGB Annahmeverzug).Der AG kann Dich auch freistellen. Er muss er Dich aber auf alle Fälle bis zum Ablauf des Arbeitsverhältnisses bezahlen. In Deinem Fall (sollte man Dir wirklich nicht kündigen können) bis zum 30. September. Lass Dir die Freistellung aber schriftlich geben.

Aber du hast doch bereits einen Anwalt, der dir alle Fragen rund um die Kündigung beantworten kann.

Warum fragst du dann hier an?

Weil ich den Anwalt nur über den Vertrag schauen lassen habe, er hat mir dazu geraten eine Klage einzulegen innerhalb von 5 Wochen und auf einen Paragraph 313 kündigungsschutzgesetz wenn ich mich nicht täusche berufen soll aber erst nach dem ich die schriftliche Kündigung erhalten habe. Meine Rechtsschutzversicherung zahlt leider nicht, der Arbeitsvertrag wurde vor Rechtschutzversicherungsbeginn abgeschlossen.

@YallahHabibti

Genau, also setzt du deinen AG einfach darüber in Kenntnis, dass der Vertrag zum 31.09. wirksam endet.

Punkt, Ende, Schluss!

@YallahHabibti > Weil ich den Anwalt nur über den Vertrag schauen lassen habe, er hat mir dazu geraten eine Klage einzulegen innerhalb von 5 Wochen

Soweit ich weiß sind es nur drei Wochen um die Klage einzureichen.

Meine Rechtsschutzversicherung zahlt leider nicht, der Arbeitsvertrag wurde vor Rechtschutzversicherungsbeginn abgeschlossen.

Entweder Du hast eine bescheuerte Versicherung oder die verarschen Dich.

Mein Arbeitsvertrag begann auch vor dem Versicherungsbeginn und die haben gezahlt.

Ich habe meine Rechtsschutzversicherung bei der Roland.

Dein Anwalt soll auch mal den Versicherungsvertrag durchschauen.

Also, du musst bis zum Zeitpunkt des Austritts, in deinem Fall wäre das wohl der 31.09. zur Arbeit erscheinen (theoretisch!) und dein AG muss dir weiterhin das Gehalt zahlen.

Du hast nun eine Freistellung von deiner Arbeit bekommen, die du dir, wenn du sie noch nicht haben solltest, natürlich auch noch schriftlich geben lässt, da sonst dein AG forderungen auf Entschädigungen gegen dich erheben kann.

Die Tatsache, dass du nicht mehr Arbeiten brauchst, spielt keine Rolle, da es eigentlich deine Pflicht ist, weiterhin zu erscheinen. Dies fällt durch die Freistellung weg. Dennoch ist dein AG verpflichtet, dir bis zum letzten Monat dein Gehalt auszuzahlen.

Solltest du nach Stunden bezahlt werden, gelten übrigens die in deinem Vertrag festgelegten Stunden zum Stundenlohn, der ebenfalls in diesem geschrieben ist.

Am Ende wirst du dann auch deine "Überstunden" sowie deine nicht genommenen Urlaubstage ausbezahlt bekommen...

Ich hoffe, ich konnte die Frage gut genug beantworten.

Kurz gesagt: Ja, dir steht nicht nur dein Gehalt für Mai zu, sondern auch noch für Juni, Juli, August und September!

Richtig, die Arbeitnehmerin sollte Ihre Arbeitskraft anbieten.

Nur wenn man ausdrücklich darauf verzichtet, was die einem dann schriftlich geben sollten, braucht man nicht mehr arbeiten.

@johnnymcmuff

Nur wenn man ausdrücklich darauf verzichtet

Und dies auch noch schriftlich hat, da es in einem evtl. Prozess vor Gericht nachher Aussage ggn. Aussage stehen würde.

Meine frage, steht mir der Lohn für den Monat Mai zu? Habe ich irgendwelche rechte auf diesem Monatslohn?

Natürlich steht Ihnen der Lohn zu.

Sie haben einen Arbeitsvertrag und auch wenn Sie gekündigt sind steht Ihnen zumindest für die Zeit der Kündigungsfrist. zu.

mein Vertrag ist nach Begutachtung meines Rechtsanwaltes bis zum 31.09.2013 unkündbar),

Dan sollten Sie darauf auch bestehen.

Reichen Sie schnell die Kündigungschutzklage beim Arbeitsgericht ein. dieses muss spätestens drei Wochen nach Zugang der Kündigung gemacht werden.

Dann wird es innerhalb kurzer Zeit zu einem Gütetermin kommen, dort versucht ein Richter eine Lösung zu finden.

Bei Ihnen könnte das so aussehen, dass Sie zum 30.9.2013 gekündigt werden, aber Sie nicht mehr arbeiten kommen brauchen.

Je nach Anzahl der Berufsjahre, ist vielleicht auch noch eine Abfindung möglich.


Ich habe gerade so eine Güteverhandlung hinter mir. Mein Chef war sauer auf mich und hat mir zu Unrecht fristlos gekündigt. Ich habe dann die Kündigungsschutzklage erhoben und nach 3,5 Wochen war der Gütetermin.

Dem Anwalt des Chefs wurde klargemacht, das die fristlose Kündigung keinen Bestand haben wird und wir haben uns auf eine ordentliche Kündigung mit Abfindung und einem 1A Zeugnis geeinigt.

am 03.05.2013 habe ich die mündlich ausgesprochen Kündigung von meiner Chefin erhalten sie teilte mir auch mit ich brächte auch schon ab den 13.05.2013 nickt mehr zur Arbeitsstelle kommen, dies befolgte ich auch.

Das war eigentlich ein Fehler. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und ich wäre daher am 13.5 Zur Arbeit erschienen, wenn man mich dann nach Hause geschickt hätte, wäre ich gleich zum Anwalt gegangen.

Hat dir das nicht dein Rechtsanwalt erklärt? So wie ich das sehe steht dir der Lohn zu, aber was machst du wenn die Chefin sagt du hast die Arbeit verweigert ab dem 13.05.2013...?

aber was machst du wenn die Chefin sagt du hast die Arbeit verweigert ab dem 13.05.2013..

Ein sehr guter Einwand. Das habe ich auch gedacht als ich die Frage durchgelesen habe.