Kündigung zum 01.03 wann letzter Arbeitstag?

7 Antworten

Der 28.02. ist dann der letzte Arbeitstag.

Krass! Du lässt den Typen noch ein ganzes Jahr extra Arbeiten !?

@Patilla9

Hahaha,ja sorry,hab überlesen,Er hat die ja erst zum 01.03 abgegeben!

wenn er am 01 kündigt, wie verdammt will er heute den letzten Arbeitstag haben?

Es kommt auf deine Kündigungsfrist an.

 

wenn er am 01 kündigt, wie verdammt will er heute den letzten Arbeitstag haben?

Jetzt hab ich glatt ausversehen auf Danke geklickt. Deine Antwort ist aber falsch. Wenn er die Kündigung erst zum 01.03 abgibt (also quasi morgen) dann kann er nicht heute einfach zuhause bleiben. Auch Arbeitnehmer haben fristen einzuhalten

@Yunus Celik

Hatte mich verschrieben und die Antwort bereits berichtigt.

Wenn zum 01.03. gekündigt wird und die Kündigung am 01.03.2017 abgegeben wird dann ist sie meiner Meinung nach erst zum 01.03.2018 wirksam.
Somit ware der letzte Arbeitstag der 28.02.2018.

Im Normalfall sind Kündigungsfristen einzuhalten. Fristlose Kündigungen sind nur unter bestimmten Bedingungen (z.B. Probezeit) möglich.

Es ist eine Fristgerechte Kündigung mit einer frist von 1 Tag.

@kmnkmnkmn

Du hast einen Arbeitsvertrag der eine 1-tägige Kündigungsfrist beinhaltet? Das ware illegal.

In § 622 BGB sind die gesetzlichen Kündigungsfristen für ordentliche Kündigungen geregelt (anders bei außerordentlichen Kündigungen). Die Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen (28 Tage nicht etwa einen Monat!) und ist jeweils zum 15. oder mit Ablauf eines Kalendermonats möglich.

Kommt drauf an, welche Seite die Kündigung schreibt.

AN: 4 Wochen nach der Kündigung. Am 01.03 abgegeben bedeutet der 31.03. ist dein letzter Arbeitstag

AG: Abhängig von der Betriebszugehörigkeit.

Also es ist eine fristgerechte Kündigung

@kmnkmnkmn

Wenn der Arbeitnehmer selbst kündigt, so ist sein letzer Arbeitstag nach 4 Wochen. Das wäre eine ordentliche Kündigung unter einhaltung der Kündigungsfrist.

Mann kann diese aber auch verkürzen bzw auch komplett abschaffen, wenn sich AG und AN einigen (aufhebungsvertrag)

Wenn du eine 3-monatige Kündigungsfrist hast, dann der 31. Mai.

kein Mietrecht ^^

@peterobm

Darum das "wenn" -  wenn diese Person eine 1-tägige Kündigungsfrist hat, dann ist morgen der letzte Arbeitstag.

@BohemianLife

weder im Miet-noch Arbeitsrecht



und am 01.03 abgegeben wird


@peterobm

Er schreibt aber auch, dass er ZUM 01.03 kündigt.

Vielleicht sollte der Fragesteller einfach mal konkrete Angaben machen. Dann gibt es auch keine Missverständnisse.

Ich habe eine Kündigungsfrist von 1 Tag. Also dann wäre 01.03 der letzte Arbeitstag richtig??

@kmnkmnkmn

wenn dann der 2. wegen der Frist von einem Tag - der zählt mit.

ein Tag kann ich mir nicht vorstellen