Kündigung Wohnung?

Callidus89  06.09.2024, 12:03

Wie genau begründet der Vermieter die Kündigung?

AnjaK68 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 12:11

Noch weiß ich es nicht, das Schreiben des Anwalts wurde vom Vermieter erst angekündigt

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Deiner Antwort auf die Nachfrage nach, bist du also noch gar nicht gekündigt.

Denn falls du es nicht weißt: Eine Kündigung des Mietvertrages muss immer schriftlich erfolgen, sonst ist unwirksam.

Atme also erstmal durch.

Der Vermieter hat übrigens nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Kündigung. Kannst ja mal im BGB den Paragraphen 573 zur Vorbereitung durch und ggf. auch die nachfolgenden, sowie 574 und nachfolgenden. Der Mieter ist rechtlich gut geschützt.


AnjaK68 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 12:21

Die Kündigung wurde angedeutet. Aber ich kann ja 2+2 zusammenzählen…

Callidus89  06.09.2024, 12:35
@AnjaK68

Vollig egal. Gekündigt bist du erst, wenn du sie nachweislich erhalten hast. Vorher kann man nur spekulieren, was genau zu tun wäre oder ob überhaupt etwas zu tun ist.

Und wie gesagt, hat der Vermieter auch keine große Auswahl an möglichen Gründen, wobei ich mal davon ausgehe, dass du nicht unter Umständen mietest, die auf § 574a zutreffen.

Und die Gründe, die es nach § 574 gibt, werden doch wohl kaum erfüllt sein oder?

Die Vermieter waren sauer auf mich

Worauf genau waren sie denn nun eigentlich sauer auf dich? Du bist doch weder für die Verfärbung verantwortlich noch dafür, wie der Vermeiter versucht hat sie zu beheben und auch nicht dafür, was eine endgültige Behebung kosten würde.

Ich kann verstehen, dass die Vermeiter verärgert darüber sind, dass ihr frischer Neubau schon Mängel hat. Aber da kannst du noch offenbar nichts für. Sie sollten ihren Ärger lieber auf die Baufirma richten.

Oder will er dich jetzt kündigen, weil du für die Schadensbehebung nicht drin wohnen kannst? Er versucht also über BGB § 543 zu gehen?

Sehe ich auch als kritisch an. Wenigsten Schadenersatzansprüche würden dir dann sicherlich zustehen. Vielleicht mal das Gespräch suchen für eien Übergangslösung (für die dauer der Sanierugn woanders wohnen) oder wegen Schadenersatz (Mindestesn die Kosten für den erneuten Umzug, sollten vom Vermieter getragen werden).

AnjaK68 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 12:43
@Callidus89

Es ist kein Neubau, das Haus ist von 1995. Die Vermieter (Ehepaar) sind verärgert weil ich darauf bestanden habe dass er nicht selber rumwerkelt sondern ein Fachmann dran soll. Der kam dann und meinte das sei kein Schimmel. Er hat dem Vermieter dann einige Fragen über die Art wie beim Bauen damals gedämmt wurde gestellt, und schien über die Antwort nicht sehr begeistert. Ergo muss wohl was an der Dämmung gemacht werden, was laut Vermieter aber nur in einer leeren Wohnung geht. Ich denke deswegen wollen sie mich raus haben. Aber was wenn ich die Flecken nicht gesehen hätte weil schon Möbel davor gestanden hätten? Dann wär nichts gemeldet worden und es gäbe auch keine Kündigung. Das lasse ich nicht mit mir machen! Ich ziehe hier nicht aus!

AnjaK68 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 12:45
@AnjaK68

Die Kündigung als auch der Brief vom Anwalt wurde mir heute in einer SMS angedeutet. Jetzt sitze ich hier auf 180 und warte auf diesen Brief 😡

Callidus89  06.09.2024, 14:01
@AnjaK68

Muss mich wohl verlesen haben wegen Neubau.

Aber was wenn ich die Flecken nicht gesehen hätte weil schon Möbel davor gestanden hätten? Dann wär nichts gemeldet worden und es gäbe auch keine Kündigung.

Stimmt. Aber die Flecken wurden nunmal gesehen und gemeldet.

Und der Vermieter hat natürlich das Recht, seine Immobilie instandzuhalten. Der Schaden könnte sich ja auch ausweiten. Da hättest du als Mieter letztendlich auch nichts von. Und wenn während der Reparatur die Wohnung nicht bewohnbar ist, dann wirst du da auch raus müssen.

Die Fragen sind in dem Fall eher:

1. Sind diese Umstände ein so wichtiger Grund, dass eine Kündigung gerechtfertigt ist?

2a. Wenn ja, welche Schadensersatzansprüche ergeben sich daraus für dich (Umzugskosten, höhere Mietkosten für ein vergleichbares anderes Objekt, etc.).

2b. Wenn nein, kannst du (und ggf. auch dein Hausrat) übergangweise woanders unterkommen und danach wieder einziehen. Wer trägt die Kosten für den Aus- und Wiedereinzug? Wer trägt die Kosten der Übergangswohnung?

Zu allen drei Punkte kann man sich gütlich im Gespräch über einen Kompromiss einigen (und das besprochene dann auch schriftlich festhalten).

Gelingt das nicht, solltest du dich anwaltlich beraten lassen.

AnjaK68 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 21:00
@Callidus89

Das war sehr ausführlich, vielen Dank!

AnjaK68 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 08:54
@AnjaK68

Was ist denn wenn ich keine andere Wohnung finde die ich bezahlen kann? Bis ich diese hier gefunden habe hab ich 2 Jahre gebraucht!

Callidus89  07.09.2024, 13:35
@AnjaK68

Das kommt jetzt auf die ganz genauen Umstände an. Wenn du beispielsweise nieteren bleibst und nur übergangsweise woanders wohnst und ein andere Unterkunft vergleichbar (ähnliche Größe, ähnliche Lage, ähnlicher Zustand, etc), aber teurer ist, könnte der Vermieter dazu verpflicgtet sein die Mehrkosten zu tragen. Hotel etc. wäre ggf. übrigens auch denkbar.

Ziehst du komplett aus, dann bin ich mir nicht sicher. Du kannst den Auszug womöglich verzögern um Zeit für die Suche zu gewinnen. Aber wenn es hart auf hart kommt, wirst du dich auch mit einer Wohnung zufrieden gegeben müssen, du ke vielleicht nicht dein Traum ist, aber zumutbar.

Auch dazu würde ich dann mal nen Anwalt befragen.

AnjaK68 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 19:46
@Callidus89

Ja ich denke ich warte das Schreiben mal ab und dann schaue ich was ich mache. So ein Mist alles echt 😟

Das ist recht widersprüchlich: Kein Schimmel, aber mehrere Tausend Euro Malerkosten.

Wenn der Vermieter nicht im Hause wohnt, schalte einen Rechtsanwalt ein. Wenn er dort wohnt, wird er dir im täglichen Alltag das Leben schwer machen (habe ich so erlebt).

Nach so kurzer Zeit müßte der Vermieter wahrscheinlich dir auch die Kosten für Umzug und Renovierung erstatten.

Hoffentlich hast du Rechtschutz oder bist im Mieterverein, so dass du die Kosten für den Rechtsbeistand nicht selbst zahlen musst.


AnjaK68 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 12:13

Er wohnt mit im Haus

Welche bauliche Veränderung und was soll der Maler machen?


AnjaK68 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 12:12

Weiß ich nicht, ist mir nicht mitgeteilt worden

Munga01  06.09.2024, 12:13
@AnjaK68

Da solltest du aber mal nachhaken. Am besten mit Hilfe eines Anwalts oder des Mietervereins.

Widersprechen mit anwaltlicher Hilfe.