Kündigung wegen einer Cannabis-Pflanze auf dem Balkon?

14 Antworten

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§29 des BtMG ist hier sehr eindeutig. Grob gesagt kann man zusammenfassen, dass alles im Zusammenhang mit Drogen verboten ist. Konsum, Besitz, Handel, Anbau in jeglichem Maße. Außerdem ist es strafbar, einen Anderen zu etwas derartigem zu verleiten oder Beihilfe zu einer der oben genannten Straftaten zu leisten.

Bei solchen Fragen finde ich die App Lücken und Tücken der Gesetze ziemlich aufschlussreich! Daher hab ich die Antwort auch :) (und im Paragraphen überpüft :b) https://play.google.com/store/apps/details?id=com.kaehler.law

Das klärt nicht die Fragen.. Es wurde nicht danach gefragt ob der anbau verboten ist sondern ob deshalb eine Kündigung rechtens wäre

Das wissen darüber macht einen nicht zum Mittäter und verpflichtet es zu melden ist man auch nicht.. Erst, wenn man selbst Organisationen dafür macht oder das finanziert ist man beteiligt

@Lacrimis27

Das klärt nicht die Fragen.. Es wurde nicht danach gefragt ob der anbau verboten ist sondern ob deshalb eine Kündigung rechtens wäre

Natürlich ist sie das, wegen Nutzung des Wohnraums zur Durchführung einer Straftat und Gefährdung der Mieter.

Wie die rechtliche Lage aussieht, weiß ich nicht. Als Vermieter allerdings würde ich auch mit Kündigung drohen, schließlich ist Cannabis nicht legal.

Omg.

Der Vermieter kann das Mitverhältnis kündigen. Unbenommen davon kann der Mieter gegen die Kündigung klagen.
Der Anbau von Cannabis (Nutzhanf oder Drogenhanf) ist hierzulande genehmigungspflichtig. Als Privatperson hat man (seit März 2017) kaum eine Chance eine solche Genehmigung zu bekommen.

Bis zu zwei Pflanzen für den Eigenbedarf anzubauen ist rechtlich ok (wer wollte ihm da auch Handel unterstellen??), eine Kündigung kommt deshalb nicht in Frage, weil es den Vermieter nicht zu tangieren hat.

diese antwort ist gemeingefährlich. das könnte jmd glauben!

@hagentronje

Ich würdee das allerdings auch so sehen,w enn das für den "eigenbedarf" ist...

Nichtmal ein trochomenkopf zu besitzen ist rechtlich okay nichtmal ein Blatt oder ein Stück wurzel

Im Prinzip darf man kein einziges Gramm Marihuana besitzen.

Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch 1994 bestimmt, dass Cannabis anders, als die anderen Betäubungsmittel zu behandeln ist, demnach darf man Marihuana in geringen Mengen zum Eigenkonsum verwenden.