Kündigung per Email rechtskräftig?

9 Antworten

Erstmal: Angeblich keine Adresse gefunden ist eine ziemlich billige Ausrede. Auf deren Internetseite ist ein Impressum und da steht die Adresse, genauso die der einzelnen Studios in Deutschland. 

Was nun die Email Kündigung ist, nun ja die Beweiskraft ist natürlich das Problem. 

Dass du keine Bestätigung bekommen hast als du die Kündigung persönlich abgegeben hast, ist nicht so schlimm wie es sich anhört. Du hast geschrieben, dass du Zeugen bei der Abgabe hast. Diese sollen dann eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass du eine Kündigung abgegeben hast, wann das war und was im Schreiben stand. Das würde ich auch dem Inkassoladen übermitteln.

Hmm, da musst du mal in den Vertrag sehen, den du damals abgeschlossen hast. Da steht drin, in welcher Form und mit welchen Fristen gekündigt werden kann. Und hey, als Bonus muss da sogar die vollständige Geschäftsanschrift des Studios drinstehen.

Wenn du nach dem Vertrag alles richtig gemacht hast, kannst du das Inkassobüro auf die Kündigung hinweisen. Wenn nicht und wenn du auch keine brauchbare Anschrift hast, solltest du die Inkassofritzen um die den Anspruch begründenden Unterlagen bitten und dann mit den Vertragsdaten schriftlich und per Einschreiben kündigen.

Rechtskräftig werden nur Verwaltungsakte wie Bescheide und Urteile. Deine Kündigung kann allenfalls rechtsgültig sein, aber auch nur dann, wenn du nach bestem Wissen alle Mittel ausgeschöpft hast, um das Studio von deiner Kündigung in Kenntnis zu setzen.

Rechtsberatung darf es hier doch gar nicht geben - und ist von Laien, die nicht beide Seiten gehört haben, auch gar nicht zu leisten. 

Ein paar Tipps: 

Sobald die Kündigung in den Verantwortungsbereich des Unternehmens gelangt, gilt sie. Wie das dann intern geregelt wird, spielt für den Kunden keine Rolle. 

(Quellen: Div. YT-Videos der c't aus dem Heise-Verlag - "Technik Ranch - Vorsicht Kunde!"). 

Auf jeden Fall mitteilen, dass eine erteilte Einzugsermächtigung zurückgezogen wird. 

Lass Dir von Zeugen schriftlich mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift bestätigen, dass Du die Kündigung abgegeben hast. 

Man sollte allerdings auch Kündigungsbestätigungen nicht entsorgen, sondern unter Umständen länger aufbewahren als die vom Gesetzgeber verlangte Frist von zwei Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem der Geschäftsvorfall war. 

Du kannst also auch per Mail kündigen, besser ist aber per "qualifiziertem" Fax (einem verkleinertem Abbild des Schreibens). Bitte auf jeden Fall immer um Bestätigung. Bei der Mail kannst Du ja die Lesebestätigung einschalten; hilft nicht immer, in diesem Fall vielleicht aber doch. Bildschirmausdruck mit der Bestätigung nicht vergessen. 

Dann bleibt noch das Einschreiben mit Rückschein; es muss ja im Impressum eine Anschrift angegeben sein; alles andere ist rechtswidrig. 

Du kannst auch persönlich hingehen (mit einem Zeugen) und die schriftliche Kündigung dort abgeben (quittieren lassen!). 

Oder Du machst es per "Einwurfeinschreiben". Wende Dich dazu an die Post. 

Bleibt noch die Verbraucherberatung. 

Auf jeden Fall durch das Schreiben des Inkassobüros nicht nervös werden. Solche Briefe sollen Kunden nur unter Druck setzen und enthalten wohl oft Formfehler und sind damit sowieso unwirksam. 

Du könntest also dem Inkassobüro die Daten liefern und der Forderung widersprechen, aber so etwas würde ich niemals selbst machen; also wende Dich an die VB. 

Allerdings müssen auch alle von Dir gemachten Angaben stimmen, sonst musst Du zahlen. Vertrag ist nun einmal Vertrag! 

Online abgeschlossene Verträge dürfen seit 1.10.2016 auch Online gekündigt werden. 

Für alles andere gilt in der Regel weiterhin die schriftliche Kündigung, sofern keine andere Möglichkeit gegeben ist. 

Dass du keine Adresse gefunden hast, kann ich dir irgendwie nicht glauben. Du warst vermutlich einfach zu faul, und musst nun die Konsequenzen tragen. 

Kannst dich natürlich an den Verbraucherschutz wenden, oder dir einen Anwalt nehmen. Aber ob das was bringt ist die andere Frage. 

Seit 1. Oktober 2016 ist es möglich, alle Arten von Verträgen per Email zu kündigen. Also auch einen Arbeitsvertrag.

Laut Gesetz muss eine Kündigung in Deutschland schriftlich erfolgen. Die Form ist dabei unabhängig (Brief, Fax, Email etc.)

eMail (= Textform) erfüllt aber nicht das Schriftformerfordernis des § 126 BGB. Eine eigenhändige Unterschrift ist bei eMails eher problematisch. Arbeitsverträge können daher weiterhin nicht per Mail/Fax/SMS gekündigt werden.

Zudem gilt die Neuregelung nur für Verträge, die ab dem 01. Oktober 2016 abgeschlossen wurden.


@RobertLiebling

Du hast Recht. Ich habe nochmal etwas genauer recherchiert und herausgefunden, dass Arbeitsverträge von dieser Regelung ausgenommen sind. Sie bedürfen zwingend einer Unterschrift. Danke für den Hinweis :)