Kündigung in der Probezeit. Wie berechnen sich die vierzehn Tage bei Zustellung am 26
allo ich habe mit dem heutigen Tage meine Kündigung in der Probezeit erhalten. Die Probezeit läuft bis zum 28.02.
In der Kündigung ( ausgestellt am 24.2.) wird jetzt mit Wirkung zum 10.3. gekündigt.
Meines Erachtens zählt der Tag der Zustellung nicht? Ich habe 14 Tage Kündigungsfrist..Wäre dann der Kündigungstermin nicht der 12.3.
Vielen Dank für die Hilfe PetraM
4 Antworten
Nach § 187 BGB beginnt die Frist ab dem Tag der nach Zugang der schriftlichen Kündigung folgt. ALso Brief kommt am 26 ten ab 27 läuft die Frist also letzter Tag des Arbeitsverhältnisse 12.3.15

Meines Erachtens zählt der Tag der Zustellung nicht? Ich habe 14 Tage Kündigungsfrist..Wäre dann der Kündigungstermin nicht der 12.3.
Du zählst korrekt.
Die Kündigungsfrist von 14 Tagen fängt am Tag nach Erhalt der Kündigung an zu laufen. Du hast heute die Kündigung erhalten, also beginnt die Frist morgen und endet am 12. März.
Und wie komme ich jetzt zu einer wirksamen Kündigung? Wenn ich diese Heute anfordere ( per Mail) dann verschiebt sich das gGanze weiter nach hinten?

Ich habe gelesen, dass es "dort nicht auszuhalten" war. Daher gehe ich davon aus, dass Du nicht mehr im Betrieb arbeiten möchtest.
Wenn Du die (falsche) Frist akzeptierst, ist sie gültig auch wenn sie nicht rechtens ist. Du kannst Deinen Noch-AG aber auch darauf hinweisen, dass die Frist nicht stimmt und er Dich noch bis einschließlich 12. März bezahlen muss. Das könntest Du (wenn Du möchtest) auch beim Arbeitsgericht einklagen. Tust Du gar nichts, bist Du am 10. März raus.
Ab dem Tag der Zustellung 14 Tage, du wurdest am 24.2 gekündigt zum 10.3. , das sind 14 Tage, also alles richtig.
Sorry, hab ed jetzt verstanden:D Hast du gefragt warum die Kündigung nicht am Tag der Ausstellung zugestellt wrde? Warst du krank? Nicht erreichbar für den Chef?
man hat mir persönlich mitgeteilt, das man mir Kündigen wird, ich habe dann dort noch gearbeitet, es war aber nicht auszuhalten...bin nun Krankgeschrieben
Muss ich dann eine neue Kündigung anforrdern oder reicht der Einspruch das sie nicht fristgerecht ist???????