Kündigung im Wachschutz, wie gehts richtig?

2 Antworten

Deine Rechnung was die Kündigungsfrist und den Urlaub betrifft stimmt.

Wenn Du die Kündigung am 17. Dezember abgibst, fängt die Frist von 14 Tagen am 18. Dezember an zu laufen und der 31. Dezember ist der letzte Tag der Betriebszugehörigkeit.

Deinen Urlaub beantragst Du gleich mit dem Kündigungsschreiben. Der AG darf Dir diesen nur verwehren, wenn dringliche betriebliche Belange dagegen sprechen. Wenn das Objekt, bei dem Du eingesetzt bist, sowieso schließt, sehe ich keinen Grund, warum man Dir den Urlaub nicht gewähren sollte.

Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden, so ist er nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz auszuzahlen.

Nein es müssen beide Seiten einverstanden sein das du den Urlaub gehen kannst du hast kein Anrecht darauf!

Dann muss er mir aber die Tage auszahlen  ?

ja