Kündigung des Minijobs auf 450€ Basis

7 Antworten

in der steht das ich die Gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Wochen beachten soll.

Damit steht Deine Kündigungsfrist ja fest und auch, dass Dein Chef Dich nicht früher gehen lassen will. Sonst hätte er die fristlose Kündigung akzeptieren können.

Wie oft arbeitest Du im Getränkemarkt? Doch bestimmt nicht jeden Tag. Dass Du Klausuren schreiben musst, ist Dir aber auch nicht erst jetzt gesagt worden. Geschlossene Verträge müssen sowohl im privaten als auch geschäftlichen Bereich eingehalten werden. Du kannst nicht von anderen verlangen, dass sie sich an Recht und Gesetz halten aber für Dich andere Regeln gelten.

Zieh diese zwei Wochen noch durch und verabschiede Dich mit Anstand auch von Deinen Kollegen (es sind doch bestimmt auch nette Mitarbeiter dort).

Ja sicher kannst Du Deinen Chef um einen Aufhebungsvertrag bitten. Aber er scheint nicht einverstanden zu sein.

Viel kann er nicht unternehmen. Wenn er einen nachweisbaren Schaden durch Deine unrechtmäßige Kündigung hat dann kann er ihn in Rechnung stellen.

Was hat der Umstand dass er Dich auf dem Kicker hat mit den Klausuren zu tun?

Einen Grund für eine fristlose Kündigung gibt es nach dem geschilderten Sachverhalt für Dich definitiv nicht.

Eine 14-tägige Kündigungsfrist (zu einem beliebigen Datum), wie von Deinem Arbeitgeber eingefordert, gilt dann, wenn Du noch in der Probezeit bist; ansonsten beträgt die Frist, wie schon erwähnt, 4 Wochen zum Ende eines Monats.

Das sind die gesetzlichen Bestimmungen; ob Dein Arbeitsvertrag andere Regelungen enthält (denkbar auch aufgrund der eMail Deines Arbeitgebers), wissen wir so wenig wie Du.

Immerhin sind 14 Tage zu einem beliebigen Datum für Dich besser als 4 Wochen zum Monatsende; zu den Chancen einer Aufhebung (einvernehmliche Beendigung) kann ich nichts sagen; vielleicht hilft da ja Deine Erklärung wegen der Klausuren, dass Dein Arbeitgeber Dich doch noch sofort gehen lässt.

Der Hinweis auf einen Schadenersatzanspruch Deines Chefs gegen Dich, wenn Du einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinst, ist zwar richtig, in der Praxis (und in der Regel) ist es aber recht schwierig, einen konkreten Schaden nachweisbar und bezifferbar zu machen.

Mein Gott siehst du schlecht aus - geh mal zum doc und sag dem das du alles hast was er finden kann.... 2Wochen sollten da drinne sein.

Eigentlich beträgt die Kündigungsfrist sogar 4 Wochen... Einen Grund zu einer fristlosen Kündigung hast du nicht gehabt. Dein Arbeitgeber kann dich auf Schadensersatz verklagen.