Kündigung: " 'Datum' bzw. zum nächstmöglichen Termin"?
Hallo, ich schreibe gerade eine Kündigung und bin mir nicht ganz sicher zu welchem Datum ich kündigen muss. Ich hab jetzt einfach mal "zum Ablauf des Monats Mai 2016" hingeschrieben und dahinter noch "bzw. zum nächstmöglichen Termin". Kann man das so machen, falls der nächstmögliche Termin eben nicht Mai ist, wie ich es eingetragen habe? Es geht nur um mein Schokoticket.
2 Antworten
Hast du kein zettel wo steht wie das mit der Kündigung Frist ist ?
"Sie können Ihr Abo zum Ende eines jeden Kalendermonats kündigen. Die Kündigung ist schriftlich bis 6 Wochen vor Eintritt der Wirkung Ihrem Vertrags-Verkehrsunternehmen mitzuteilen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn die Kündigungserklärung dem Verkehrsunternehmen mit dieser vorgeschriebenen Frist zugegangen ist. Wird die Frist versäumt, so gilt das Abonnement bis zum Ablauf des übernächsten Monats als fortgesetzt und die Wirkung der Kündigung verschiebt sich um einen Monat. "
Weil hier von 6 Wochen die Rede ist, war ich mir unsicher ob ich Mai eintragen kann, deswegen die zusätzliche Anmerkung mit dem "bzw. zum nächstmöglichen Termin". Oder sollte ich vielleicht einfach Juni eintragen?
Dann kannst Du nicht zum 31. Mai kündigen, sondern erst zum Ende Juni.
in einer kündigung muss man immer ein konkretes datum (tag/monat/jahr) nennen, auch wenn mit "ablauf des monats mai" der 31.5. gemeint ist. sonst riskierst du, dass deine kündigung unwirksam ist.
Im Formular, was ich ausfüllen muss steht "Ich kündige mein SchokoTicket-Abonnement zum Ablauf des Monats _____ Jahr ____". Also ich muss nur die Lücken ausfüllen, das mit dem Monat ist schon vorgegeben.