Kriegt der Wagen ohne reifendruckkontrollsensoren TÜV?
Hab einen Wagen, Zulassung Bj 2009, mir reifendruckkontrollsystem, muss zum winter zum TÜV, im Winterreifen sind aber keine Sensoren verbaut, deswegen blinkt ständig die gelbe Lampe, meine frage, kriegt der Wagen so tüv?? Immerhin war das damals nicht verpflichtet dieses System zu haben,
6 Antworten
Seit dem 01. November 2012 müssen neu homologierte, seit dem 01. November 2014, bis auf wenige Ausnahmen,
alle in der EU neu zugelassenen Pkw, Wohnmobile bis 2,5t, und Geländewagen mit einem Reifendruck-Kontrollsystem, kurz RDKS, ausgerüstet sein.
Bislang galt bei der Hauptuntersuchung ein nicht funktionierendes RDKS als „geringer Mangel“. Ab dem 20. Mai 2018 wird dies anders, ein defektes System wird als „erheblicher Mangel“ eingestuft, eine Plakette wird dann in der Regel nicht zugeteilt.
Für DEIN Auto (Bj 2009) heißt das : "Kein Mangel im Sinne der Anlage VIII zu §29 StVZO" also trotzdem Plakette. Es interessiert in diesem Falle nicht, da das Auto schon vor den Stichtagen seine EG-Typgenehmigung bzw auch seine Erstzlassung hatte
wenn meine Klima nicht geht, komme ich trotzdem durch den TÜV ... falls der Prüfer das bemängelt würde ich das erklären ...
Es gibt auch die Option im Vorfeld mal nachzufragen, dann hast Du garantierte Sicherheit ... die Prüfer beißen selten ... !!
Viel Erfolg .. !!
Der Vergleich hinkt aber !!!
Eine Klimaanlage ist nirgendwo vorgeschrieben, das ist vollkommen egal ob Dein Auto eine Klimaanlage hat oder ob sie funktioniert, es ist ein reines Luxusproblem.
Ein RDKS ist allerdings vorgeschrieben, Für Fahrzeuge ab EG TYpgenehmigung Nov 2014 ist ein fehlerhaftes RDKS ein erheblicher Mangel, ein nicht justiertes ein geringer Mangel.
Dann gehst du eben vorher zum TÜV wenn bevor du die Winterreifen montierst. Das ist völlig legitim.
unnötig, Auto wurde VOR dem Stichtag in dne Verkehr gebracht. Bei diesem Auto ist das KEIN Mangel
mit fehler kommst du nicht über den tüv.
du ich hab dn beifahrerairbay abgeschaltet. mußte angeschaltet werden.
Schraubst zur HU die Sommerräder dran. Dann sollte es keine Probleme geben.
Heißt also im klaren, Daß die Reifendruckkontrolllampe ständig aufleuchtet, wird beim TÜV kein Problem sein , daß ist schon mal gut! Was ich auch richtig finde
Findest Du in ECE R64, ist aber mit vielen Querverweisen.
Hier eine Zusammenfassung der DEKRA
https://www.dekra-infoportal.de/expertentipp-rdks-bei-der-hauptuntersuchung/
unnötig, Auto wurde VOR dem Stichtag in den Verkehr gebracht. Bei diesem Auto ist das KEIN Mangel