Kriege ich während der A1 Probezeit wenn ich den bf17 mache noch mehr Probezeit aufgebrummt?

4 Antworten

ohne irgendwelche Vorkommnissse bist 2 Jahre nach Erwerb des A1 raus - das wäre dann der August in 2018

Meine Antwort.

Probezeit gibt es in der Regel nur 1x.  Ist also gültig. für BF 17.>Prüfbescheinigung.

Umschreiben bitte beim Fahrlehrer oder der Führerscheinstelle nachfragen.

Hallo,

nein, bekommst du nicht.

Die Probezeit beginnt bereits mit dem A1, dauert zwei Jahre und verlängert oder verändert sich nicht bei Erwerb einer anderen Fahrerlaubnis.

Natürlich unter der Voraussetzung, dass du dir nichts zu Schulden kommen lässt und die Probezeit dann deshalb um zwei auf vier Jahre verlängert wird.

https://dejure.org/gesetze/StVG/2a.html

Viele Grüße

Michael

Probezeit gibt es immer nur einmal. Sie beginnt mit Erwerb einer Fahrerlaubnis, die nicht von der Probezeit ausgenommen ist (z.B. Klasse AM).

Die Probezeit läuft deshalb grundsätzlich 2 Jahre, sofern diese Zeit nicht durch andere Vorkommnisse verlängert werden muß.

Rechtsgrundlage: § 2a StVG