Kriege ich auch wenn ich meinen fwd vorzeitig abbreche entlassungsgeld?

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Wie Du bereits festgestellt hast, erhält man als FWD Entlassungsgeld und keine Übergangsbeihilfe/Übergangsgebührnisse.

Soweit mir bekannt ist, muss man dafür aber die Probezeit von sechs Monaten absolviert haben, um überhaupt Anspruchsberechtigt zu sein. 

Nein (unter Vorbehalt).

Übergangsbeihilfe bekommt man erst ab 9 Monaten Dienstzeit (min 1,5 x deinem letzten Sold = die Einmalzahlung),

Übergangsgebührnisse bekommt man ab 4 Jahren Dienstzeit (min 7 Monate lang 75% des letzten Brutto).

MfG

VonFrohnhof