Kreisel überfahren?

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Laut Tatbestandskatalog (Nr. 102112) kostet der Verstoß nach § 2 Abs. 1 StVO 10.- EURO. (Sie benutzen verbotenerweise die Verkehrsinsel).

Bei Behinderung -> 15.- EURO, bei Gefährdung -> 20.- EURO.

Wer jedoch als Berechtigter die Mittelinsel in einem Kreisverkehr überfährt und andere gefährdet, darf nach § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2 StVO 35.- EURO "abstecken" (TB-Nr. 141153) .



Die Mittelinsel des Kreisverkehrs darf nicht überfahren werden. Ausgenommen davon sind Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren des Kreisverkehrs sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“ [§ 9a Abs. 2 StVO]

Glaube aber nicht, dass es dafür ein Bußgeld gibt. Maximal paar € Verwarngeld.

Mit ihnen darf die Mittelinsel überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“ [§ 9a Abs. 2 StVO]

StVO §9a gibt es nicht mehr.

@Antitroll1234

Ist jetzt Anlage 2 Abschnitt 2 Nr 8. Punkt 2:

Wer ein Fahrzeug führt, darf die Mittelinsel des Kreisverkehrs nicht überfahren. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel und Fahrbahnbegrenzung überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist.

@Mikkey

Korrekt

Nein, das darf man nicht. Die gepflasterte Mitte ist für Fahrzeuge, die z.B. wegen ihrer Größe nicht normal um den Kreisel rum fahren können.

Es ist aber vermutlich nicht besonders teuer, geschätzt höchstens ein paar Euros.

Ich weiß aber was du meinst, wir haben mehrere "Mini-Kreisel", wenn weit und breit keiner da ist (man kann in alle Richtungen weit gucken), dann fahre ich einfach drüber. Bei dem einen der in der Nähe der Ortsmitte ist fahre ich gezwungenermaßen immer richtig, weil da immer Leute sind.

Dort sind auch mal Polizisten in zivil mehrere Stunden rum gelaufen, immer im Kreis um den Kreisel, und haben Autofahrer angehalten oder fotografiert (wenn sie zu weit weg waren), die gerade rüber gefahren sind (weiß ich von einer Freundin, die in Sichtweite des Kreisels arbeitet).

Ich finde es nervig, gerade wenn genug Platz für einen größeren gewesen wäre oder die Kreuzung dort nie Probleme bereitet hatte...

Denn der eine ist so klein, wenn man da wirklich komplett außen rum fahren will kann man maximal 15km/h (laut Navi) fahren. Da fahren fast alle zumindest leicht über die gepflasterte Mitte. 

naklar mann darf es eig. nicht aber ich bin mir sicher da gibt es auch einen ermessensspielraum wenn dich die Polizei erwischt.

ich selber bin eines nachts über eine rote Ampel mit Schrittgeschwindigkeit gefahren und es war weit und breit kilometerweit weder ein pkw noch ein Fußgänger. ich hätte also überhaupt niemandem geschadet. trotzdem stand genau links von mir auf einem Parkplatz ein polizeiwagen. dieser hat sofort Blaulicht betätigt und über den Lautsprecher "na na na" gesagt. sie sind ausgestiegen und haben mich nur mündl. verwarnt da wirklich weit und breit niemand war.

PS: der Polizist war alleine, ich weis nicht ob es etwas damit zu tun hat

eben solang man niemanden gefährdet gibt es ja eigentlich auch kein Problem.

Du meinst ein Mini-Kreisverkehr, Fahrzeuge die von ihrer Abmessung her nicht den Kreisel fahren können dürfen über die gepflasterte Fläche fahren, aber nur die.

Kosten würde es wohl 10,-€ wenn du erwischt würdest, Tatvorwurf wäre wahrscheinlich: "Verbotswidrig über die Fahrbahnbegrenzung gefahren".