Kostenvoranschlag KFZ Werkstatt?

5 Antworten

Hallo. Ich hab gestern seelenruhig in meinem Auto gesessen und eine
geraucht, als plötzlich hinter mir ein T5 Bus ausparken will.

Rauchen ist ungesund.

Muss also alles neu lackiert werden.

Möglicherweise reicht es nicht einfach neu zu lackieren. Wenn Dellen vorhanden sind, so muss auch am Blech gearbeitet werden und eventuell einiges an Blechteilen ausgetauscht werden.

Was schätzt ihr was das kosten könnte?

Das kann dir nur eine Werkstatt sagen. Noch besser wäre es zu einem sachverständigem Gutachter zu gehen. Die Kosten dafür werden vom Schadensverursacher übernommen.

Und eine weitere Frage, sie will es ohne Versicherung klären, was mir
auch lieber ist und ich mir dabei auch keine großen Gedanken mache, da
ich einen Zeugen hab.

Und wie lautet die Frage?

Den würde ich auch heute machen lassen aber ich habe kein Plan was und ob sowas etwas kostet?

Das ist von der Werkstatt abhängig.

Viele Werkstätte verlangen eine Bearbeitungsgebühr von etwa 50€ und verrechnen diese, wenn du dann das Auto dort reparieren lässt.

Ich hab eigentlich nicht vor den Schaden reparieren zu lassen, da es
sich schon um ein älteres Auto handelt, aber den Schadensersatz möchte
ich natürlich trotzdem von ihr ausgezahlt bekommen.

Dieser steht dir natürlich abzüglich der Mehrwertsteuer zu.

Merke in Zukunft:

Wenn ein Unfall passiert in dem du nicht schuld bist, so entweder die Polizei rufen und den Unfall von ihnen aufnehmen lassen, oder die schriftliche Schuldanerkennung mit Datum, Ort und Uhrzeit vom Gegner VOR ORT verlangen. Weigert er sich, die Polizei rufen.

Es kam schon sehr oft vor, dass der Schadensverursacher kurze Zeit später plötzlich etwas anderes behauptet hat. Zeugen hin oder her. Die Dame könnte plötzlich behaupten, dass sie 5 Freundinen im Auto hatte, welche bestätigen werden, dass du ihr Auto gestreift hast.

Also immer vorsichtig sein!

Wenn ein Unfall passiert in dem du nicht schuld bist, so entweder die Polizei rufen und den Unfall von ihnen aufnehmen lassen, oder die schriftliche Schuldanerkennung mit Datum, Ort und Uhrzeit vom Gegner VOR ORT verlangen. Weigert er sich, die Polizei rufen

Wer ein Schuldanerkenntnis unterschreibt, kann unter Umständen von seiner Versicherung in Regress genommen, denn die Klärung der Schuldfrage obliegt weder

  • dem Versicherungsnehmer, noch
  • den Unfallbeteiligten, noch
  • der Polizei.

sondern bei den Versicherungen der beteiligten Fahrzeuge. Kommt hier keine Einigung zustande, klärt ein Gericht die Schuldfrage.

Wer vorzeitig ein Schuldeingeständnis unterschreibt, begeht eine Obliegenheitspflichtverletzung gegenüber seiner Versicherung, was wie oben angeführt zu einer Regressforderung führen kann.

Die Polizei zu rufen ist dennoch nicht unbedingt notwendig.

Sinnvollerweise sollte man einen europäischen Unfallbericht im Auto haben, der standardisiert ist und von beiden Unfallbeteiligten gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben wird. Zusätzlich sollte man Fotos vom Unfall und den Schäden anfertigen. Heutzutage kann ja fast jedes Handy/Smartphone Fotos in guter Qualität schießen. Wer kein Fotofähiges Handy hat, sollte alternativ immer eine Kamera im Auto haben (Einwegkameras sind schon für 7 ~ 10 Euro erhältlich) !

In einigen Bundesländern kommt die Polizei bei Bagatellunfällen noch nicht einmal raus, bzw. nimmt eine Gebühr von dem der die Polizei ruft.

@TheGrow

"Wer ein Schuldanerkenntnis unterschreibt, kann unter Umständen von seiner Versicherung in Regress genommen, denn die Klärung der Schuldfrage obliegt weder" 

Die Entscheidung zwischen der Polizei und der schriftlichen Schuldanerkennung soll der Schadensverursacher selbst treffen. 

Mir als Geschädigtem kann es egal sein. Wenn die Schuldfrage auf der Hand liegt, sehe da ich kein Problem. 

Wenn der Schadensverursacher mündlich vor Ort seine Schuld anerkennt, dann kann er es auch schriftlich machen. 

"Die Polizei zu rufen ist dennoch nicht unbedingt notwendig." 

Dennoch ist mir und der Versicherung ein Polizeibericht vom Unfallort lieber, als ein selbst erstelltes Unfallbericht mit Fotos einer Einwegkamera. 

Die Polizei ist für solche Fälle geschult. Ich, als Laie kann so einige für das Resultat relevante Fehler bei der Erstellung des Unfallberichts und der Herstellung der Fotos machen. 

"In einigen Bundesländern kommt die Polizei bei Bagatellunfällen noch nicht einmal raus, bzw. nimmt eine Gebühr von dem der die Polizei ruft." 

Die Polizei kommt in jedem Bundesland, wenn man sie ruft. Und eine Gebühr von 15-25€ nehme ich im Anbetracht der möglichen Folgen gerne in Kauf. 

@sumi79

Dennoch ist mir und der Versicherung ein Polizeibericht vom Unfallort lieber, als ein selbst erstelltes Unfallbericht mit Fotos einer Einwegkamera

Das Dir das lieber ist, mag ja durchaus sein, der Versicherung hingegen ist es völlig egal ob man selber oder die Polizei den Unfall dokumentiert.

Die Entscheidung steht jedem ja frei, ob man die  Polizei ruft.

Man muss zudem oft relativ lange auf die Polizei warten, denn gehen bei der Polizei mehrere Anrufe gleichzeitig ein, werden Unfälle im ruhenden Verkehr als letztes angefahren.

Zudem geht die Schadensabwicklung jedenfalls ohne Polizei wesentlich schneller.

Ohne Polizei reiche ich den Unfallbericht, die Fotos und ggfls. Kostenvoranschlag/Gutachten bei der gegnerischen Versicherung ein und hab relativ schnell mein Geld.

Mit Polizei, fordert die Versicherung von der Polizei den Unfallbericht an. Bis die Polizei den Unfallbericht an die Versicherung sendet können schon einmal Wochen vergehen.

@TheGrow

"Das Dir das lieber ist, mag ja durchaus sein, der Versicherung hingegen ist es völlig egal ob man selber oder die Polizei den Unfall dokumentiert." 

Jede Versicherung fragt bei einer telefonischen Unfallmeldung und später im Unfallbericht ob der Unfall polizeilich aufgenommen wurde. 

Das macht sie sicher nur so zum Spaß. Stimmt's? 

" Die Entscheidung steht jedem ja frei, ob man die  Polizei ruft."

Ich habe das Gegenteil nie behauptet. 

"Man muss zudem oft relativ lange auf die Polizei warten, denn gehen bei der Polizei mehrere Anrufe gleichzeitig ein, werden Unfälle im ruhenden Verkehr als letztes angefahren." 

Na und? Irgendwann sind sie aber da. Und wenn es ein paar Stunden dauert. 

Meiner mehrmaligen Erfahrung nach waren sie innerhalb von 30 Minuten da. 

" Zudem geht die Schadensabwicklung jedenfalls ohne Polizei wesentlich schneller."

Warum das? Das interessiert mich jetzt doch sehr. 

"Ohne Polizei reiche ich den Unfallbericht, die Fotos und ggfls. Kostenvoranschlag/Gutachten bei der gegnerischen Versicherung ein und hab relativ schnell mein Geld." 

Vorausgesetzt der Unfallgegner behauptet im Nachhinein nichts anderes und begründet seine ursprünglichen Angaben mit einem Schockzustand. 

Juristisch kann man so vieles machen, wenn kein polizeilicher Unfallbericht vorliegt. 

" Mit Polizei, fordert die Versicherung von der Polizei den Unfallbericht an. Bis die Polizei den Unfallbericht an die Versicherung sendet können schon einmal Wochen vergehen." 

Wochen?! Ganz bestimmt nicht! 

@sumi79

Das macht sie sicher nur so zum Spaß. Stimmt's?

Nein das macht sie nicht zum Spaß, sondern hat die Polizei den Unfall aufgenommen muss erst Akteneinsicht genommen werden.

Wochen?! Ganz bestimmt nicht! 

Nein Du hast natürlich recht. Es können natürlich nicht nur Wochen, sondern auch Monate vergehen.

Das längste bei mir waren 3 Monate die ich (krankheitsbedingt) mit meinem Berichten hinterher hing. Aber in der Regel ist so ein Bericht schnell (innerhalb von 1 ~ 2  Wochen) geschrieben.

@TheGrow

"Nein das macht sie nicht zum Spaß, sondern hat die Polizei den Unfall aufgenommen muss erst Akteneinsicht genommen werden." 

Wozu? Laut deiner Aussage interessiert das doch die Versicherung gar nicht. 

Beide Seiten bekommen von ihr Post mit einem Unfallbericht zum ausfüllen. Dort kann jeder seine Sichtweise des Unfallvorgangs schildern. 

Und seltsamerweise wird dort auch die Frage über die polizeiliche Unfallaufnahme gestellt. 

"Das längste bei mir waren 3 Monate die ich (krankheitsbedingt) mit meinem Berichten hinterher hing. Aber in der Regel ist so ein Bericht schnell (innerhalb von 1 ~ 2  Wochen) geschrieben." 

Dann seit ihr wohl nicht die schnellsten Beamten. Vorausgesetzt, dass du überhaupt ein Polizist bist. Richtig Ahnung von dem Zuständigkeitsbereich und den Pflichten der Polizeibeamten scheinst du nicht gerade zu haben. Deine Kollegen in Speyer erledigen sowas in 1-2 Tagen. 

@sumi79

"Das längste bei mir waren 3 Monate die ich (krankheitsbedingt) mit meinem Berichten hinterher hing." 

Ach, und noch eine Anmerkung:

Ein Unfallaufnahmebericht ist ein Protokoll, das am Unfallort erstellt wird. Es werden lediglich ein paar Standardangaben gemacht, Sonstiges vermerkt und anschließend mit Fotos protokolliert. Ein Aufwand von nur wenigen Minuten. Das solltest du doch als Polizeibeamter wissen? Das weiss sogar ich als Nicht-Polizist. Oder verbringst du wirklich Monate lang am Unfallort? Und das auch noch in einem krankhaften Zustand? 

Das kommt mir nun doch ein kleines bisschen unglaubwürdig vor. 

@sumi79

Wozu? Laut deiner Aussage interessiert das doch die Versicherung gar nicht. 

Wo bitte soll ich diese Aussage gemacht haben? Ich kann mich nur erinnern geschrieben zu haben:

  • der Versicherung hingegen ist es völlig egal ob man selber oder die Polizei den Unfall dokumentiert.

Und der Versicherung ist es völlig egal. Für Regulierung benötigt die Versicherung keine Unfallaufnahme durch die Polizei. Nur ist diese durch die Polizei erfolgt ist auch der polizeiliche Unfallbericht anzufordern.

Deine Kollegen in Speyer erledigen sowas in 1-2 Tagen. 

Na die scheinen ja personell gut besetzt zu sein. Bei uns jagt tagsüber ein Einsatz den nächsten und zum Schreiben der Vorgänge kommen wir meist nur in den Nachtschichten. Und ich kenne in ganz Deutschland nur wenige Dienststellen wo es anders ist. Für die meisten trifft der folgende Artikel zu.

https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2017/08/02/polizei-und-justiz-der-staat-ist-nicht-mehr-handlungsfaehig/

Aber natürlich gönne ich den Kollegen in Speyer, wenn die keine Aktenberge vor sich her schieben, sondern dazu kommen selbst so relativ unwichtige Fälle wie Aufnahmen von Unfällen innerhalb von 1-2 Tagen komplett abzuarbeiten.

@TheGrow

"der Versicherung hingegen ist es völlig egal ob man selber oder die Polizei den Unfall dokumentiert." 

Und ich schrieb:

"Beide Seiten bekommen von ihr Post mit einem Unfallbericht zum ausfüllen. Dort kann jeder seine Sichtweise des Unfallvorgangs schildern. 

Und seltsamerweise wird dort auch die Frage über die polizeiliche Unfallaufnahme gestellt." 

"Und der Versicherung ist es völlig egal. Für Regulierung benötigt die Versicherung keine Unfallaufnahme durch die Polizei." 

Zum Regulieren nicht. Für juristische Zwecke aber durchaus nützlich. Von "völlig Egal" kann also keine Rede sein. 

"Na die scheinen ja personell gut besetzt zu sein. Bei uns jagt tagsüber ein Einsatz den nächsten und zum Schreiben der Vorgänge kommen wir meist nur in den Nachtschichten. Und ich kenne in ganz Deutschland nur wenige Dienststellen wo es anders ist. Für die meisten trifft der folgende Artikel zu."

Ich schrieb bereits, das der Unfallaufnahmebericht am Unfallort erstellt wird Herr Polizeibeamter. ;) 

Was Deutsche Wirtschaftsnachrichten schreiben glaube ich nicht. Wer liest sowas überhaupt? 

@sumi79

Es wird an dieser Stelle unsinnig mit Dir weiter zu diskutieren. Du widersprichst Dir ja sogar selber.

Erst schreibst Du:

Deine Kollegen in Speyer erledigen sowas in 1-2 Tagen. 

Und jetzt schreibst Du:

Ich schrieb bereits, das der Unfallaufnahmebericht am Unfallort erstellt

Beide Sätze zusammengefast ergeben ja, dass die Polzisten 1-2 Tage am Unfallort bleiben um den Unfallaufnahmebericht zu schreiben.

Am Unfallort fertigt die Polizei keinesfalls den Unfallbericht, sondern sammelt Beweise wie Bremsspuren, macht evtl. Fotos, befragt Zeugen, führt Vernehmungen der Betroffenen (bei Straftaten der Beschuldigten) durch und fertigt allenfalls Skizzen.

Der eigentliche Unfallbericht wird im sogenannten Vorgangssystem der Polizei (z.B. NEVADIS oder @rtus) gefertigt und das geschieht logischerweise eben nicht an der Unfallstelle, sondern dann wenn die Polizisten keine Streife fahren und keine Einsätze durchführen, sondern Zeit haben, den Vorgang zu schreiben.

Und ob Du das mit dem Personalmangel glaubst bleibt Dir überlassen, aber kannst ja scherzeshalber mal bei Google "polizei personalmangel" eingeben, dort findest Du genügend Berichte, inwieweit die Polizei noch in ausreichender Zahl Personal zur Verfügung hat.

Aber für mich ist die Diskution hiermit beendet, denn die ist für die Fragestellung unerheblich.

@TheGrow

"Es wird an dieser Stelle unsinnig mit Dir weiter zu diskutieren. Du widersprichst Dir ja sogar selber." 

Warum tust du es dann? 

"Und jetzt schreibst Du:..." 

Damit war die Weitergabe der Daten an die Versicherung gemeint. 

Bei zwei Unfällen, an denen ich mitbeteiligt war, wurde mir das Geld innerhalb von 1-2 Wochen ausbezahlt. In beiden Fällen wurde die Polizei vor gerufen. 

" Am Unfallort fertigt die Polizei keinesfalls den Unfallbericht," 

Doch das tut sie. Und es heißt "Unfallaufnahmebericht". 

"sondern sammelt Beweise wie Bremsspuren, macht evtl. Fotos, befragt Zeugen, führt Vernehmungen der Betroffenen (bei Straftaten der Beschuldigten) durch und fertigt allenfalls Skizzen."

Und das ganze wird dann einfach im Hirn abgespeichert? 

Blödsinn! 

"Der eigentliche Unfallbericht wird im sogenannten Vorgangssystem der Polizei (z.B. NEVADIS oder @rtus) gefertigt" 

Nö. 

"Aber für mich ist die Diskution hiermit beendet, denn die ist für die Fragestellung unerheblich." 

Sehe ich auch so. 

Schönen abend noch Herr Polizeibeamter! 

Dir kann es egal sein, ob die Verursacherin  den Schaden aus eigener Tasche zahlt oder ihre Versicherung abwickeln lässt. 
Du lässt zunächst einen Kostenvoranschlag einer freien Werkstatt machen,  das Recht auf eine markengebundene Vertragswerkstatt steht dir nur zu wenn dein Auto bisher lückenlos und regelmäßig zu allen Reparaturen und Wartung in der Vertragswerkstatt war. Der Kostenvoranschlag sollte fairnisshalber Vorschäden in Abzug bringen.  Aus der Summe des errechneten Schadens ergibt sich die Regulierungssumme die um die MwSt gekürzt wird.  Der Anspruch auf Zahlung der MwSt steht dir nur zu,  wenn diese auch tatsächlich anfällt (das bedeutet, wenn der Schaden auch tatsächlich zum veranschlagten Preis repariert wird) kaufst du innerhalb der nächsten sechs Monate ein neues Auto das mindestens so teuer ist wie dein Auto vor dem Unfall Wert war,  hast du nachträglich Anspruch auf Erstattung der MwSt.
Wird im Kostenvoranschlag ein wirtschaftlicher Totalschaden festgestellt, hast du Anspruch auf die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert abzgl. Vorher vorhandener Schäden und abzgl Restwert des nicht reparierten Unfallwagen. In dem Fall kannst du zusätzlich fiktive Kosten für die ab und Anmeldung geltend machen, sowie fiktive Kosten für einen Mietwagen für bis zu 3 Tagen zu normalerweise täglich 28 EUR für Klein bis mittelklasse Wagen



Prinzipiell ist das ja in Ordnung, aber die Erfahrung lehrt, dass spätestens, wenn der KVA in 4-stelliger Höhe vorliegt, dass dann plötzlich der Verursacher zahlungsunwilllig wird und rumzickt und du hast dann ein großes Problem.

Um dem aus dem Weg zu gehen, solltest du den Schaden erstmal deiner Verswicherung melden, um gegen den Eventualfall abgesichert zu sein. Das sollte besser auch die Verursacherin machen, aber das ist nicht dein Problem.

Dann gehst du zu einer Werkstatt, lässt dir einen KVA machen, legst den der Verursacherin kurzfristig vor und stellst sie vor die Alternative, innerhalb einer Woche zu bezahlen oder du rechnest das über die Versicherung ab. Bezahlt sie, ist gut, andernfalls nimmst du dir einen Anwalt und lässt den alles regeln. Den Anwalt muss die gegenerische Versicherung dann allerding auch bezahlen außerdem die ganzen Nebenkosten, die ein Anwalt für dich in Anrechnung bringt. Alles andere führt bloß zu Ärger und keinem Geld und am Ende zu Fragen hier bei gf, was man denn nun tun solle, weil der Schädiger schon seit Monaten mit allen möglichen Ausreden nicht bezahlt.

Prinzipiell ist das ja in Ordnung, aber die Erfahrung lehrt, dass
spätestens, wenn der KVA in 4-stelliger Höhe vorliegt, dass dann
plötzlich der Verursacher zahlungsunwilllig wird und rumzickt und du
hast dann ein großes Problem.

da ist schon was wahres dran, allerdings führt das eigentlich zu keinerlei Problemen

Um dem aus dem Weg zu gehen, solltest du den Schaden erstmal deiner
Verswicherung melden, um gegen den Eventualfall abgesichert zu sein.

nicht erforderlich

Das sollte besser auch die Verursacherin machen,

Wenn die es nicht macht, kann der/die Geschädigte das auch selbst übernehmen

aber das ist nicht dein Problem.

das kann man als Geschädigter beruhigt zu seinem Problem machen um eine entsprechende Entschädigung zu erhalten
Schließlich ist die Kfz Haftpflichtversicherung des Verursacherfahrzeugs zum Schadensersatz verpflichtet

Dann gehst du zu einer Werkstatt, lässt dir einen KVA machen, legst den
der Verursacherin kurzfristig vor und stellst sie vor die Alternative,
innerhalb einer Woche zu bezahlen oder du rechnest das über die
Versicherung ab.

OK.... gefällt mir nicht der Satz, aber egal... passt schon

Bezahlt sie, ist gut, andernfalls nimmst du dir einen Anwalt und lässt den alles regeln. Den Anwalt muss die gegenerische Versicherung dann allerding auch bezahlen außerdem die ganzen Nebenkosten, die ein Anwalt für dich in Anrechnung bringt.

Vollkommen richtig

Lasse Dir einen kostenlosen Kostenvoranschlag machen. Nachdem Du das Auto nicht richten lassen willst, kannst Du von der alten Dame höchstens den Nettoreparaturkostenvoranschlag verlangen

Lass dir einen Kostenvoranschlag in einer Werkstatt erstellen. Sollten hierfür kosten entstehen, so muss der Unfallverursacher diese ebenfalls tragen