Kosten Buchführung UG(Mini-GMBH) Steuerberater

2 Antworten

Das ist gemäß StB-GO ausgesprochen günstig. Lässt man die ganze Buchhaltung durch den StB erledigen, muss man sich halt keine großen Gedanken mehr darüber machen. Das ist bequem, aber kostspielig, weil die Buchungsstundensätze beim StB gepfeffert sind. Zudem ist eine UG eine Kostenfalle der besonderen Art: Sobald man die UG in eine GmbH umwandeln will, muss der Abschluss testiert werden (wie bei einer großen GmbH) und zwar durch einen Wirtschaftsprüfer! Das kostet alleine so ab € 3000.-- aufwärts. Daran denkt man in der Gründungsphase leider selten.

->Verweis: http://wilhelmadt.wordpress.com/2010/08/17/die-unternehmergesellschaft-als-kostenfalle/

-> Entweder selber buchen (so schwer ist das nicht!), oder eine Buchhaltungsfachkraft einmal alle 14 Tage für 2 Stunden beschäftigen, und dem StB die Buchungen per DATEV-Schnittstelle zusenden.

NB.: Ihr solltet schon jetzt Rücklagen für die spätere Umwandlung bilden. Oder aber das Ganze umwandeln, z.B. in eine Ltd. & Co KG. Vorteil: Personengesellschaft mit € 24000.-- Gewerbestsuerfreibetrag. Nachteil: Jedes Jahr zwei Abschlüsse erforderlich (wobei in der Ltd. das gerademal 10 Buchungen per annum sind).

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Selber buchen Dank Elster (Einnahmen/Ausgaben) wäre ja auch kein Thema, aber mit Abschreibung, Lohnbuchhaltung (1 Arbeitnehmer), Jahresabschluss, etc. etc. macht es das bei einer UG für einen Nicht-Fachmann schon aussichtslos undurchsichtig.

Ich finde nur das Verhältnis von Gewinn zum Aufwand (80 Zahlen eintippen für einen geübten Mitarbeiter ca. 1 Std. ) schon recht heftig. Selbst wenn der Stundensatz bei 40-50 EUR läge ist das (aus meiner Sicht) immerhin noch das 5-fache. Wenn der STB 3 Stunden dafür berechnen würde, wäre ich schon zufrieden.

@gbuescher

Selber buchen Dank Elster (Einnahmen/Ausgaben) wäre ja auch kein Thema,

Macht Dir Lexware buchhalter recht bequem und für passable rd. € 100.--/p.a.. Abschreibungen auch. Lohnbuchhaltung kann man auch extern buchen, und per DATEV importieren.

Du darfst nicht vergessen, dass der StB gemäß GO abrechnen muss - und die Sätze richten sich bei GmbHs etc. nach den betriebswirtschaftlichen Kennzahlen, nicht alleine nach der Anzahl der Buchungen. Ich weiß schon, warum ich keine GmbH wollte...

@FordPrefect

Ja, das ist das Problem.

Ich hatte vorher auch eine Einzelunternehmung, auf Grund der persönlichen Haftung und privater Insolvenz (unverschuldet) blieb mir leider nichts anderes übrig.

Wie man es macht, ist es verkehrt...letztendlich ist man immer selbst der Dumme. Das schlimme dran ist, als viele andere Nutzniesser/Abzocker sind und man selbst ausser Arbeit und persönlichem Engagement bei mehr als 12 Stunden/Tag am schlechtesten dasteht, aber die Hoffnung dennoch nie aufgibt.

In dem Sinne kann ich nur dazu raten: Macht euch nie selbständig, weil das scheint in DE nur zum Vorteil anderer zu sein. Zu 80% arbeitet man immer nur für andere....geht es schief,haben andere immer noch mehr davon, als man selbst

@gbuescher

Politiker müsste man sein und dummlabern können....

Wenn ich Mist baue, bekomme ich nach unkoscheren Geschäften oder Rausschmiss auch noch Geld ..warum solte ich mich also unnötig engagieren...mein Gehalt oder zumindest der grösste Teil davon ist mir trotzdem sicher...

Klasse Vorschlag mit der Ltd.&Co. Es ist glaube ich viel zu wenig bekannt, dass bei einer Ltd. in England eine Bevollmächtigter vor Ort bezahlt werden muss und dass die Abschlüsse nach Englischem und Deutschem Recht erstellt werden müssen. Außerdem sind bei einer Ltd. Co. ebenso wie bei einer GmbH Co. jedes Jahr 2 Abschlüsse im eBundesanzeiger zu veröffentlichen mit entsprechenden doppelten Kosten.

@Helmuthk
  1. Ein Bevollmächtigter vor Ort ist nicht notwendig, aber ein registered office. Das kostet ca. € 200.-- per annum.
  2. Der Abschluss wird vom Serviceanbieter per online Formular nach englischem Gesellschaftsrecht erstellt. Hat man keine wirtschaftlichen Umsätze (was bei der Ltd & Co KG eher die Regel ist), genügt sogar ein DCA Formular.
  3. Selbst wenn man den Abschluss der Ltd. (sofern im Handelsregister eingetragen) einreichen will, kostet das gerade mal zusätzliche € 90.--.
    Das ist allemal billiger als jede GmbH. Und mit weniger Haftungsrisiken für den GSGF behaftet.
@FordPrefect

Nachtrag: Ich wollte keinesfalls andeuten, dass die Ltd. & Co KG keine Kosten verursacht! Ich halte sie aber - sofern vernünftig aufgestellt und sauber abgerechnet - für weitaus praktikabler und insbesondere gerade in Bezug auf die mittlerweile fast sinnfreie Geschäftsführerhaftung des deutschen GmbH-Gesetzes für weit überlegen. Allerdings - wie Helmuthk auch schreibt - muss man natürlich auch hier realisieren, dass man 2 Abschlüsse braucht, die zudem nach 2 unterschiedlichen Rechtsordnungen aufzustellen sind.

@FordPrefect

Nur zur Info: Ich kann auch eine UG & Co. KG gründen. Damit komme ich nicht in den "Pfund- Bereich".

Die Frage ist, was alles in der Buchhaltungspauschale enthalten ist. nach der Steuerberater- Gebührenverordnung liegt die monatliche Gebühr für die Buchhaltung bei maximal 12/10 der Gebühr nach Tabelle C. Bei einem Jahresumsatz von 60.000 € beträgt die volle Gebühr 116,00 €, die Maximalgebühr danach 12/10 = 129,92, natürlich noch zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.Für die Lohnbuchhaltung - Du hast einen Arbeitnehmer erwähnt - käme noch einmal monatlich maximal 30,00€ zuzüglich Umsatzsteuer hinzu. Allein für die Buchhaltung und Lohnbuchhaltung ist die Pauschale von 260,00€ im Monat viel zu hoch. Wenn darin aber auch Vorauszahlungen auf den Abschluss und die Steuererklärungen enthalten sind, passt das. Denn eine Jahresgebühr fon 3.000 € für alles ist in Ordnung.

Sehe ich auch so. Aber das ist leider für viele Neugründer schlicht zu teuer - daher auch mei Rat, die Buchhaltung doch selbst zu erledigen bzw. durch eine Fachkraft übernehmen zu lassen, und dem StB per DATEV Schnittstelle zuzusenden. Das geht doch problemlos, und senkt die monatlichen Kosten erheblich.

@FordPrefect

Ich wäre da sehr vorsichtig. Kein Steuerberater wird eine Fremdbuchhaltung ohne Prüfung übernehmen. Die Prüfung wird er sich extra bezahlen lassen. Wie hoch dann noch die Ersparnis ist: ich weß es nicht!