Kontopfändung, reicht die Ratenvereinbarung

5 Antworten

Was willst du denn sonst noch.

Generell ist die Forderung fällig. Der Gläubiger hat einen vollstreckbaren Titel. Mit diesem Schriftstück wird eine Ratenvereinbarung und der Verzicht auf Pfändung während der Einhaltung der Zahlungstermine erklärt.

Selbstverständlich ist diese Vereinbarung nichts mehr wert, wenn du der vereinbarten Ratenzahlung nicht nachkommst. In diesem Fall kann der Gläubiger dann wieder pfänden.

Im Übrigen erschöpfen sich die Möglichkeiten des Gläubigers nicht nur auf eine Kontenpfändung. Er könnte auch eine Sach- oder Lohnpfändung vornehmen lassen.

Daher sei froh, dass du einen verständnisvollen Gläubiger hast, zahlen deine Raten pünktlich und bring die Sache hinter dich.

Schau dir den Gerichtsbeschluss dazu mal in google an... BFH: Unzulässigkeit der "Ruhendstellung" einer Kontenpfändung gegen den Willen des Drittschuldners

Vermutlich wird der BAnk dieses Schreiben nicht reichen. Neben der Aufhebung der Pfändung kann auch Verfügungsmacht eingeräumt werden, wobei die Pfändung allerdings bestehen bleibt (wegen der Rangsicherung). Die BAnk wird aus diesem Schreiben also wohl nicht ersehen können, was gemacht werden soll und daher nichts machen.

Hmm ich habe wohl die Frage wohl falsch gestellt. Also das mit der Vereinbarung habe ich verstanden und bin auch glücklich das der Gläubiger mir noch die Möglichkeit gibt. Die erste Zahlung ist beim Gläubiger schon eingegangen. Sonst hätte ich auch die Ratenvereinbarung nicht bekommen. Ich wollte wissen ob der Bank die Ratenvereinbarung um mein Konto wieder freizuschalten?

Danke, das hab ich mir schon gedacht. Hmm dann werde ich wohl noch mal post bekommen, oder muss sich der Gläubiger bei der bank melden?