Kontopfändung beim Partner! Wird mein Konto auch gepfändet wenn wir heiraten?

11 Antworten

Es gibt in Deutschland keine Sippenhaft (schließt das BGB aus). Auch wenn das Gehalt deines Freundes über dein Konto liefe könnte dies Konto dennoch nicht gepfändet werden (wird ja immer behauptet). Aber, und das ist viel schlimmer, es kann der Herausgabeanspruch gepfändet werden und damit würdest und zum Drittschuldner werden. Als Drittschulder könntest du für deinen Verloben nicht einmal pfändungsfeie Beträge geltend machen, denn die gelten nur für EIGENE Einkommen. Insofern ist die Aussage schon richtig, dein Verlobter soll ein eigenes P-Konto machen.

Wegen Pfändung und Mithaftung gibt es aber eine Ausnahme, die Ehefrau haftet gegenüber dem Finanzamt, wenn dein "Dannehemann" Schulden beim Finanzamt hat die während der Ehe entstehen bzw. entstanden sind.

Also ruhig die Hochzeit unbeschwert planen

Nein, normal ist das nicht zulässig. Aber es sollten getrennte Konten sein und es sollte kein Zugriff auf das jeweilige Konto des anderen möglich sein. Im Falle der Heirat ist auch ein Ehevertrag sinnvoll.

Die Schulden deines Verloben sind ja schon VOR der Eheschließung vorhanden, daher brauchst du nichts befürchten. Trotzdem würde ich dir raten, getrennte Konten auch nach der Eheschließung und kein gemeinsames Konto.

wenn ihr 2 getrennte konten habt, kann ecuh/dir nix passieren. und die schulden bestehen ja nur bei einer person und das bist nicht du.

Na, das sind ja beste Voraussetzungen für eine harmonische Ehe!

Ihr solltet unbedingt getrennte Konten führen und Gütertrennung vereinbaren für den Fall, dass er auch während der Ehe Schulden macht.

Ja, unbedingt getrennte Konten.