Konflikt mit sexdienstleisterin hat Konsequenz?
Habe per online Portal eine tel. Nr. gefunden und Kontakt ueber WhatsApp zu einer prostituierten aufgenommen. Nach Schilderung ihrer Konditionen habe ich abgelehnt. Der Preis war mir zu hoch. In der Folge habe ich ein Gegenangebot gemacht. Nun droht sie mir mit rechtlichen Konsequenzen / Anzeige o.ä. ?! Womit kann/muss ich rechnen?
5 Antworten
Mit gar nichts.. Nur weil es sich um Sex gegen Geld handelt und du ein Gegenangebot gemacht hast, ist das weder strafbar, noch hat es Konsequenzen. Wäre das generell der Fall, gäbe es eine Klageflut und ein Übermaß an Strafverfahren. Es ist nicht moralisch verwerflich und rechtlich irrelevant.
Keine Angst. Der ,,Lohn" der Prostituierten ist nicht einklagbar. Ausserdem entnehme ich Deiner Schilderung, das überhaupt keine Abmachung vorliegt. Es sind also leere Drohungen.
Vllt aber rechtlich doch problematisch? - weil sie es als Beleidigung angesehen hat und mich anzeigt?
Pass auf! Vor Gericht gilt nicht, wie jemand eine Beleidigung auffasst, sondern ob Du nach objektiven Maßstäben eine Beleidigung ausgesprochen hast. (Beschimpfung, Verbreitung unwahrer Tatsachen, usw.)
Abgesehen davon: wenn Du wüsstest, was Prostituierte alles anhören müssen . . .
Sei beruhigt; es wird nix passieren. Darin sind sich bisher alle Antworten einig . . . .

§ 1 Satz 1 ProstG: Sind sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden, so begründet diese Vereinbarung eine rechtswirksame Forderung.
Also sehr wohl einklagbar, halt nicht in diesem Fall, da das Entgelt nicht vorher vereinbart war. Hier liegt nur Angebot und Gegenangebot vor.
Danke für die Ergänzung! Ist mir neu. Wahrscheinlich besteht diese Bestimmung nicht sehr lange.

So neu ist das Prosititionsgesetz nicht. Es feiert am 20.12. den 15. Geburtstag und wurde erst vor 10 Tagen geändert bzw. ergänzt... :) Ganze 3 §§...

Zudem müssen die Handlungen vorgenommen worden sein. Ohne dies nützte auch der Vertrag nichts, oder?
Mit nichts musst du rechnen.

Nun droht sie mir mit rechtlichen Konsequenzen
Dann muss diese Aussage auch begründet werden und solange das nicht passiert, gibts auch nichts zu befürchten.
Hat sie keine rechtliche Grundlage aufgrund von beleisigung ihrer Person o. Ä. Einfach eine Anzeige zu machen?

Hä?
Natürlich, wenn du sie Beleidigt hast?
Das hast du aber in deine Frage nicht geschrieben!
Nein habe nicht beleidigt. Nur einen Vorschlag gemacht. Beleidigung kann ja auch dann erfüllt sein wenn es die würde herabsetzt. Waere es das bei einem zu niedrigen Preisvorschl?

Natürlich. Bei einer Beleidigung wird IMMER die Würde herabgesetzt.
Wann das in Einzelfall wirklich der Fall ist, entscheidet im Zweifel ein Richter.
Da du ja nicht klar und deutlich erzählen willst, mit welchen genauen Worten du einen niedrigeren Preisvorschlag gemacht hast, will ich dir hier ein Beispiel geben.
Nein danke, 100€ sind mir zu teuer, ich zahle höchstens 10€ für dich, weil du nicht mehr Wert bist.
Das ist ganz sicher eine Beleidigung und dann erfolgt ein Anzeige auch völlig zu recht.
Unsinn. Sie müssen sich keine Sorgen machen. Ihr habe über den Preis einer Dienstleistung verhandelt und seid euch nicht handelseinig geworden. Fertig aus.
Was will sie den von dir? Wie begründet sie das?
War mein vorgeschlagener preis vllt eine Herabsetzung ihrer würde?! Oder haette ich hoeflicher formulieren muessen?
Ok ich weiss ja nicht was du gesagt hast aber da kommt mit Sicherheit nichts nach. Höflichkeit ist aber nie ein Fehler..