Guten Abend, ich hätte eine Frage zur kalkulatorischen und bilanziellen Abschreibung. Was der Unterschied ist, weiß ich. Mir ist jedoch nicht ganz klar, ob wirklich beide als Kostenpunkt in die GuV bzw. KLR einfließen, bzw eher eigentlich die kalkulatorische. Ich plane diese ja selber, dementsprechend könnte ich fiktiv meine kalkulatorische Abschreibung hoch setzen in die GuV eintragen und dann ein Gewinn von 0€ haben und keine Steuern zahlen müssen.
Ich habe hier eine Aufgabe bei der ich Kosten für ein Gebäude berechnen muss, unteranderem stehen dort neben Energie, Reparatur etc. die jährlichen Beträge von der bilanziellen Abschreibung und der kalkulatorischen. Kann ich beide einfach so mit in die Kosten für das Gebäude einfließen lassen?