Könnt man die Todesstrafe wieder einführen? wäre es rechtlich möglich?

17 Antworten

Ich denke, dass es gar nicht so sinnlos wäre... Wie schon öfter erwähnt sagt das GG aus:"eder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich."

Allerdings stelle ich mir die Frage, mit welchem Recht ein (mal angenommen) mehrfacher Mörder sich auf diesen Paragrafen beziehen kann, wenn er selbst dieses Recht mit Füßen tritt und darauf spuckt?!

Auch wurde hier erwähnt, dass es "zu schnell" für den Verurteilten gehen würde, das würde aber voraussetzen, dass man dafür einen schnellen tot wählt, wenn man jedoch die Angehörigen der Opfer über den Weg des dahinscheidens entscheiden lassen würde, bin ich mir sicher, dass diese kreativ genug wären, dass es sich mehr als nur ein Stündchen hinzieht bis der Täter vor den Schöpfer tritt.

Und um meinem Vorredner beizupflichten: Ja, es wäre sogar "wirtschaftlicher" für den Staat, was allerdings meiner Meinung nach das perverseste "Pro" Argument ist...

Aber ich meine gehört zu haben, dass die Todesstrafe im Freistaat Bayern noch im Gesetz steht. Das lässt sich aber natürlich nicht mit dem dt. Grundgesetz vereinbaren.

Wie schon Tobias geschrieben hat; Sie wäre immer noch ein Verstoß gegen Artikel 1 des GG und das heißt, wenn du die Todesstrafe in Deutschland wieder haben willst, muss du die Deutschen dazu bringen eine komplett neuen Verfassung zu machen und in einer Volksabstimmung mit einer 3/4 Mehrheit absegnen-und dafür sind die deutschen zu faul.

Man könnte Art. 102 GG ("Die Todesstrafe ist abgeschafft") ändern, der unterliegt nicht der Ewigkeitsklausel. Allerdings gibt es immer noch Art. 1, und den kann man nicht ändern ("Die Menschenwürde ist unantastbar"). D. h., eine Wiedereinführung der Todesstrafe würde vom BVerfG gekippt, weil eben in einer Demokratie anders als in einer Diktatur der Mehrheit auch Mehrheitsbeschlüsse nur insofern gelten, als sie mit geltendem Recht vereinbar sind.

Richter können auch Fehlurteile treffen - zB wenn die Beweislage eindeutig zu sein scheint - aber selbst wenn jemand einen anderen tatsächlich getötet haben sollte, so haben andere Menschen in keinster Weise das Recht, diesen Menschen zu töten. Das widerspricht außerdem der christlichen Lehre, und zwar zum einen - du sollst nicht töten - und zum anderen - Verzicht auf Rache und Gewaltanwendung ( hat Jesus gesagt ).