Können Volljährige gezwungen werden noch in die Schule zu gehen? Und wenn ja, mit welchen Maßnahmen?

4 Antworten

Nein, das wäre ja vergleichbar, als würde man jemanden zu einer Arbeit zwingen.

Ein Volljähriger ist für sein Leben verantwortlich, das heißt er muß auch wenn es dumm läuft, sein Geld verdienen. Da kann der Staat einen Volljährigen ja wohl kaum zwingen, zur Schule zu gehen. Selbst, wenn der Staat ihm das bezahlen würde, wäre es ein Eingriff, der gegen das Grundgesetz verstoßen würde (Zwang zu einer "Arbeit")

Es wäre zwar gaga, genau mit 18 die Schule abzubrechen, aber rechtlich vollkommen in Ordnung.

Danke! Ich habe das so gelesen...hat mich einfach total gewundert...

Und welche Maßnahmen werden ergriffen, wenn dieser sich weigert?

Im Bedarfsfall werden nette kleine vom Schüler zu zahlende Bussgelder verhängt. In Bayern sind bis zu 1000 Euro möglich ( Nicht nur einmalig !! ) .

https://bussgeld.org/schulverweigerung-bussgeld/#Welches_Bussgeld_droht_fuer_Schulverweigerer

Aber nur bei Minderjährigen Schülern bei volljährigen Schülern wäre das ein Eingriff in die persönliche Freiheit und somit verfassungswidrig.

Bundesrecht steht über Länderrecht.

@Darkmalvet, UserMod Light

Interessant - also ist das Gesetz, über die Schulpflicht junger Erwachsener, der meisten Bundesländer nichtig

Die Schulpflicht bei uns in Bayern beträgt 9 Jahre, danach kannste machen waste willst.

Hallo Beatsey

Die Schulpflicht ist gegenüber Volljährigen nicht vollstreckbar alles was möglich ist ist einen Volljährigen zum weiteren Schulbesuch aufzufordern sämtliche Zwangsmaßnahmen zum Schulbesuch wären ein Eingriff in die persönliche Freiheit und somit verfassungswidrig.

Es steht der jeweiligen Schule aber frei bei Fernbleiben eines volljährigen Schülers seinen Platz freizugeben und ihn rauszuwerfen.

Dass die Schulpflicht in manchen Bundesländern über den 18. Geburtstag hinausgeht hat historische Gründe noch in der Anfangszeit der Bundesrepublik wurde man erst mit 21 volljährig sodass es den Bundesländern möglich war längere Schulpflichten zu definitieren.

1975 wurde die Volljährigkeit auf Bundesebene auf 18 abgesenkt da Schulrecht jedoch Ländersache ist blieben die Ländergesetze zwar vorhanden sind aber nicht mehr vollsteckbar.

Solche Situationen gibt es übrigens nicht nur bei der Schulpflicht Hessen sieht z.b. immernoch die Todesstrafe vor Bundesgesetze verhindern jedoch dass dieses Gesetz angewandt werden kann.

LG

Darkmalvet

Mangels Satzzeichen gibt es laut dir in hessen bei Verletzung der Schulpflicht die Todesstrafe.