Können Moderatoren auf Gutefrage.net strafrechtlich belangt werden, wenn sie illegale Inhalte freigeben?
5 Antworten
Zivilrechtlich und strafrechtlich verantwortlich ist der Teilnehmer, der den Beitrag geschrieben hat. Ausnahme ist, wenn es Hinweise auf die Strafbarkeit gab. Dann ist der Verantwortliche im Sinne des Presserechts auch verantwortlich.
Der Moderator dürfte nur arbeitsrechtliche Konsequenzen bekommen, wenn er nicht selbst den Beitrag geschrieben hat.
Bisher gab es da keine Gefahr für die Herausgeber von Plattformen.
Aber da in Amerika Facebook und X darauf bestehen Inhalte ohne Prüfung und Kontrolle zu veröfffentlichen ist das in der EU umgekehrt. Hass und Unwahrheiten sollen kontrolliert werden und gelöscht.
Deshalb ja, es können die Herausgeber theoretisch bei GF angeklagt werden.
Handelte die Frage nicht von den Moderatoren, nicht von den Herausgebern?
Es ist immer der V.i.S.d.P. der belangt werden kann. Wie bei Zeitungen auch.
Derjenige der der Verantwortliche im Sinne des Presserechts ist. Das ist normalerweise der Herausgeber, bzw. Derjenige der als V.i.S.d.P. im Impressum steht.
Das kommt ganz darauf an. Wenn ein Nutzer beispielsweise verfassungswidrige Symbole (Hakenkreuz etc.) postet und man das als Betreiber nicht zeitnah löscht kann man ebenfalls belangt werden.
Also die Geschäftsführer Philipp Graf Montgelas und Michael Amtmann?
Ich verstehe deine Nachfrage nicht. Du hast doch von Moderatoren gesprochen? Die beiden sind doch keine Moderatoren?
Bewusst und aktiv musst du erstmal nachweisen
Erstmal wird die gutefrage.net GmbH dazu eine Erklärung abgeben schätze ich
Das kann gut sein
Gruß Gummikugel
In erster Linie der Beitrag ersteller