Können Moderatoren auf Gutefrage.net strafrechtlich belangt werden, wenn sie illegale Inhalte freigeben?

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5 Antworten

Zivilrechtlich und strafrechtlich verantwortlich ist der Teilnehmer, der den Beitrag geschrieben hat. Ausnahme ist, wenn es Hinweise auf die Strafbarkeit gab. Dann ist der Verantwortliche im Sinne des Presserechts auch verantwortlich.

Der Moderator dürfte nur arbeitsrechtliche Konsequenzen bekommen, wenn er nicht selbst den Beitrag geschrieben hat.

Bisher gab es da keine Gefahr für die Herausgeber von Plattformen.

Aber da in Amerika Facebook und X darauf bestehen Inhalte ohne Prüfung und Kontrolle zu veröfffentlichen ist das in der EU umgekehrt. Hass und Unwahrheiten sollen kontrolliert werden und gelöscht.

Deshalb ja, es können die Herausgeber theoretisch bei GF angeklagt werden.


Spaszmacher  19.01.2025, 12:27

Handelte die Frage nicht von den Moderatoren, nicht von den Herausgebern?

Es ist immer der V.i.S.d.P. der belangt werden kann. Wie bei Zeitungen auch.

Derjenige der der Verantwortliche im Sinne des Presserechts ist. Das ist normalerweise der Herausgeber, bzw. Derjenige der als V.i.S.d.P. im Impressum steht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Tätigkeit in einer Kanzlei, Ex-Partnerin ist Rechtsanwältin

NackterGerd  19.01.2025, 09:43

In erster Linie der Beitrag ersteller

vanOoijen  19.01.2025, 11:05
@NackterGerd

Das kommt ganz darauf an. Wenn ein Nutzer beispielsweise verfassungswidrige Symbole (Hakenkreuz etc.) postet und man das als Betreiber nicht zeitnah löscht kann man ebenfalls belangt werden.

Stklok 
Beitragsersteller
 17.01.2025, 01:47

Also die Geschäftsführer Philipp Graf Montgelas und Michael Amtmann?

Spaszmacher  19.01.2025, 12:26
@Stklok

Ich verstehe deine Nachfrage nicht. Du hast doch von Moderatoren gesprochen? Die beiden sind doch keine Moderatoren?

Bewusst und aktiv musst du erstmal nachweisen

Erstmal wird die gutefrage.net GmbH dazu eine Erklärung abgeben schätze ich

Das kann gut sein

Gruß Gummikugel