Können Gutscheine ablaufen?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich habe für dich bei Wikipedia nachgeschaut:

Gutscheine verjähren seit der Schuldrechtsreform aus dem Jahre 2002 innerhalb der regelmäßigen Frist von drei Jahren nach Ausstellung, gerechnet vom 31. Dezember des Ausstelljahres. Etwas anderes gilt nur, wenn der Gutschein befristet ist, sofern die Frist nach den Gepflogenheiten des jeweiligen Geschäftszweiges ihrerseits „angemessen“ ist; ist diese Frist jedoch zu kurz bemessen, richtet sich die Gültigkeit nach den allgemeinen Verjährungsregeln (3 Jahre). Danach kann sich der Beschenkte den Wert des Gutschein abzüglich eines Schadenersatzes für die verlorene Gewinnmarge auszahlen lassen.

Das ist aber auch die einzige sinnvolle Antwort hier bis jetzt...

@Stan82

Super :D Ich hab hier ein Kinogutschein, der vor einem Monat abgelaufen ist... Es steht aber kein Datum drauf, wann er ausgestellt wurde. Was jetzt?

@PentaxJanni

Wegschmeißen oder einen Gerichtsprozess anstrengen.

Am Ende zahlst du dann entweder 2000 € Prozesskosten oder darfst einmal kostenlos ins Kino.

Wie das mit der Verjährung und der Gültigkeit ist kannst Du unten gut lesen. Es gibt noch die Möglichkeit den Gutschein umzutauschen, gegen einen neuen. Viele geschäfte machen das weil Sie das Geld nicht auszahlen möchten und der ist dann wieder entsprechend gültig.

Steht keine Frist auf dem Gutschein verfällt dieser nach 3 Jahren, Fristbeginn ist Ende des Jahres.
Wenn also im Januar oder Dezember 2010 ein Gutschein erworben hat, gilt dieser bis zum 31.12.2013.

Befristete Gutscheine hingegen müssen mindestens 1 Jahr gültig sein, Geld kann aber nach Ablauf des Jahres dennoch gefordert werden, näheres siehe Link:

http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article11918912/Wie-lange-ist-eigentlich-ein-Gutschein-gueltig.html

Kein Gültigkeitsdatum: Regelmäßige Verjährung von 3 Jahren (beginnend mit dem Ende des Ausstellungsjahres).

Mit Gültigkeitsdatum: Gilt dieses, sofern die Gültigkeitsfrist angemessen war. Das kann bei einem Lebensmittelgeschäft auch bereits bei 4 Monaten Gültigkeit erfüllt sein weil man davon ausgeht, dass man Lebensmittel nahezu täglich braucht.

nö, die nimmt dir dann keiner ab. in den agb's der firma wo der gutschein her ist ist sowas geregelt, natürlich sind die unterschiedlich