Können Großeltern bei ihrem Umgang mit ihrem Enkel machen, was sie wollen?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Solange die Großeltern nicht gegen das Kindeswohl verstoßen,dürfen sie in ihrer Umgangszeit machen, was sie wollen.
Ich habe viel mit diesen Fällen von hochstrittigen Familien zu tun gehabt. Man glaubt es nicht, wieviele Vorschriften gemacht werden. Bis hin zum: " ich will,dass das Kind das rote Pullöverchen trägt, das ich ihm geschenkt habe. Und die Tante Gisela darf es nicht sehen, die kann ich nämlich nicht leiden."

Wenn Vater, Mutter, Großeltern - egal wer - einen schlechten Umgang zu jemandem pflegt... die Person ständig unfair behandelt.. nur ausnutzen will... sonst wie einfach total gemein und asozial ist... scheinbar irgendwelche Probleme hat... komplett überfordert ist... und anderen Leuten fällt das auf - dann geht das JEDEN etwas an... dann sollte JEDER sich dafür interessieren hierfür eine Lösung zu finden... da sollte man sich EINMISCHEN!

Solange alles gut läuft - keiner sich MEIST schlecht gegenüber anderen verhält - man gewöhnlich über alles reden kann... es so aussieht als würde es allen eher gut damit gehen... gibt es keinen Grund sich einzumischen... das geht dann wirklich niemand anders was an, was die dann zusammen in der Freizeit machen wollen... Privatssphäre... 

und was willst du mit der wortgrütze nun ausdrücken?

@markusher

Ich habe versucht die Frage hilfreich zu beantworten...

Ich will damit sagen, dass zwar jeder machen kann was er will aber nicht alles was jemand will auch gut ist... 

Und es wäre gut, wenn man - sofern einem auffällt, dass jemand schlecht/zum Schaden anderer handelt, versucht dazwischen zu gehen... dieses Problem zu lösen versucht... darüber zu sprechen versucht... 

Denn so etwas erleidet ja gewöhnlich keiner gern- mit Freude...? Oder ist es nicht so wie ich das hier schreibe?

@DBKai

so ist es, hat aber nix mit der frage zu tun :) - abernun ist es verständlicher

@markusher

Hat schon auch mit der Frage zu tun - denn bei der Frage geht es doch darum ob Großeltern im Umgang mit ihrem Enkel tun können was sie wollen...

Das können sie schon tun - freier Wille - sie haben die Möglichkeit - sie können so handeln - aber das was sie da tun wollen muss nicht auch gut sein... und wenn einem da Schlechtes auffällt, dann wäre es gut wenn jemand dazwischen gehen würde... weil das was da geschieht nun einmal böse ist... 

@DBKai

DBKai, da geb ich dir recht. Deshalb ist es schade, dass es die Mutter nichts angeht, was die Großeltern tun. Sie hat nämlich überhaupt kein gutes Gefühl bei der Sache, aber wenn es sie nichts angeht, was die Großeltern tun, bringt es ja nichts.

@DBKai

ob Großeltern im Umgang mit ihrem Enkel tun können was sie wollen..

na ja solange es nicht dem Kindeswohl widerspricht. Wenn die Großeltern ihr Enkelchen abends mit in die Kneipe nehmen  und ihm Alkohol zu trinken geben, wäre das schon gegen das Kindeswohl.

@Freddy4

Wenn sie kein gutes Gefühl bei der Sache hat dann ist das ja ein guter Grund um sich mal näher dafür zu interessieren woher das ungute Gefühl kommt... was dafür die Ursache ist... Welche Sorge hat sie denn dabei? Was könnte denn passieren? Was müsste denn sein damit sie ein gutes Gefühl dabei hätte?

@Dahika

Schon eher... ja... ein bisschen Alkohol probieren ist ja noch kein Drama... aber besser nicht zu viel... und eine Kneipe ist nicht unbedingt ein guter Ort für ein Kind... besser zu Hause was zusammen spielen oder plaudern... oder was unternehmen... oder sonst was kindgerechtes...

Natürlich geht es die Mutter etwas an was der Vater mit dem gemeinsamen Kind macht. beide haben das Sorgerecht und müssen somit gemeinsam für das Kind Sorgen.

Zu deiner Frage:

Solange die Eltern mit dem Umgang der Großeltern mit dem Kind einverstanden sind können diese quasi machen was sie wollen, aber nur weil es die Großeltern sind haben Sie nicht mehr rechte als jeder andere normale mensch, neben den Eltern natürlich, auch. Nämlich keine. 

nein es geht die mutter garnichts an, was der vater in seiner umgangszeit macht. er trifft in der zeit alle entscheidungen im rahmen seiner alleinigen alltagssorge.

selbiges gilt für die großeltern. die bestimmen alle dinge alleinig während des umgangs und sind der mutter nicht zur auskunft verpflichtet. sie müssen nicht mal mit ihr kommunizieren, außer wann sie die kinder zum umgang abholen. deine antwort ist somit falsch

@markusher

Das kommt darauf an wer das Sorgerecht, das Aufenthaltsrecht etc. hat. 

Ich gehe einfach mal davon aus dass beide Elternteile das komplette Sorgerecht für das Kind haben. Somit haben beide Eltern gleichermaßen über das Kind zu entscheiden und weder der Vater noch die Mutter kann sich über den jeweils anderen hinwegsetzen. 

@Jonalvi

Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht.

Der Vater hat ein betreutes Umgangsrecht.

@markusher

Stimmt. Großeltern haben sogar juristische Rechte auf den Umgang mit den Enkeln! Können die Eltern nicht verbieten.

@Freddy4

Dann sieht das ganze Schon anders aus. 

@Jonalvi

sorgerecht und abr haben mit dem umgang überhaupt nichts zu tun. wer umgang hat, der hat die alleinige alltagssorge und bestimmt alleinig über die entscheidungen das kind betreffend. das geht den anderen garnix an.

somit bestimmt vati alles alleinig in seiner zeit und mutti in ihrer zeit. du überbewertest das sorgerecht. der vater wird nur 3-4 mal im leben um entscheidung gebeten: bankdinge, taufe, weiterführende schule. mehr wird vom umgangselternteil nicht abverlangt. die anderen dinge bestimmt der betreuende elternteil alleinig - sprich die entscheidungen sind nie zu gleichen teilen. da liegst du völlig auf dem holzweg.

@Freddy4

das die mutter alleiniges sorgerecht spielt keine rolle. das der vater derzeit betreuten umgang hat, spielt auch keine rolle. denn in dieser zeit ist er mit seinem umgangsbetreuer zusammen, da treffen die beiden die entscheidungen. wenn die eltern ihren umgang haben, treffen diese ihre entscheidungen. das geht die mutter wieder nichts an und dich noch viel weniger, dich nämlich garnichts

@Freddy4

Auch bei betreutem Umgangsrecht haben die Großeltern uneingeschränkte Rechte auf den Umgang mit den Enkeln. Dabei wird der Umgang ganz besonders gewünscht. Auch von Amts wegen.

@Lebenslauf

Nur um es klarzustellen: Die Großeltern haben ihr Umgangsrecht nicht einklagen müssen. Die Mutter hatte noch nie was dagegen, dass die Großeltern was mit ihrem Enkel machen, weil sie ja weiß, dass sie ein Recht dazu haben und sie auch kein Unmensch ist und einer Oma ihren Enkel verweigert (und andersrum).

Nur der Vater hat betreuten Umgang, weil er viel Mist gemacht hat und das Jugendamt es so für richtig hält.

was die großeltern während ihres umgangs machen, wo sie sich aufhalten, wer die kinder versorgt oder betreut - geht die mutter alles nichts an. das sind sachen die die großeltern im rahmen ihres umgangs klären. einziger ansprechpartner für die großeltern wäre im guten verhältnis der vater der kinder. mit der mutter müssen sie nicht kommunizieren.

was interessiert dich das als fremden außenstehenden dritten? du bist doch weder mutter noch vater der betreffenden kinder. wie wäre es wenn du anfängst dich aus solchen dingen rauszuhalten. das klären die eltern unter sich.

Natürlich geht es die Mutter etwas an, was der Vater mit dem Kind macht. Die Großeltern müssen in allem noch zurückhaltender sein.

natürlich geht es die mutter garnichts an, was der vater während seines umgangs macht. die großeltern müssen überhaupt nicht zurückhaltend sein, die haben ihr eigenes umgangsrecht.

@markusher

Die Großeltern haben keine Umgangsrechte und keine Pflichten.

@stubenkuecken

Umgangsrecht haben sie.

@stubenkuecken

doch natürlich haben die großeltern umgangsrecht. das können sie sich sogar einklagen.

@stubenkuecken

Vollkommen falsch! Großeltern haben sehr viele Rechte und  Pflichten. Auch wenn es manchem Elternteil nicht paßt!

Nein, müssen sie nicht. Wenn die Kinder beim anderen Elternteil oder bei den Großeltern sind, darf auch dort alles unternommen werden, was allen zusammen Freude macht. Der andere Elternteil muß ja auch nicht stets vor jeder Aktion fragen. ZUM WOHLE DES KINDES ist der Grundgedanke.