Können Diplomaten niemals Strafrechtlich verfolgt werden (Haft, Psychiatrie)?
Wenn einen Diplomat bspw. In Nürnberg, Frankfurt, Duisburg - 6 Fachen Mordes begehen würde?
Kann einen Diplomat - Sofort festgenommen werden? Und zum Strafprozess überführt werden? Ich glaube eher nicht. / Selbst wegen den Schlimmsten Verbrechen nicht.
Ein Diplomat kann nicht in die JVA, oder gar in die Psychiatrie ! So hat man es mir mal gesagt.
Sehe ich dass so richtig? :))
8 Antworten
Das ist etwas komplizierter. Geregelt ist es im Wiener Übereinkommen über Diplomatische Beziehungen.
Dadruch genießt der Diplomant a priori erstmal Immunität im Empfangstaat. Das heißt, er darf nicht verhaftet werden und unterliegt auch nicht der Strafverfolgung im Empfangsstaat.
Das heißt aber nicht, das ein Diplomat da Narrenfreiheit hat und einfach Leute ermorden kann. Es gibt mehrere Möglichkeiten wie eine Strafverfolgung stattfinden kann:
- Der Entsendestaat verzichtet ausdrücklich auf die Immunität. In diesen Fall unterliegt der Dipolmat dann ganz normal der Strafgerichtsbarkeit des Empfangsstaates.
- Die Strafverfolgung findet durch den Entsendestaat statt.
- Der Diplomat wird ausgewiesen und verläßt das Land. Dann kann der Diplomatenstaatus aufgehoben werden und eine Strafverfolgung ist wieder normal möglich.
Natürlich wird der sofort festgenommen. Dann wird wird er anhand seiner Akkreditierung und seinem Diplomatenpass identifiziert und mit dem Botschafter/Geschäftsträger gesprochen. Dann wird er meistens gleich zur Botschaft zurückgeschickt oder von Botschaftsangehörigen abgeholt und seine Akkreditierung wird vom Außenamt widerrufen. Anschließend muss er das Land verlassen.
Im Gastland darf ein Diplomat nicht bestraft werden. Das Gastland kann aber die Immunität widerrufen, wenn der Diplomat als unerwünschte Person erklärt wird.
Diplomatische Immunität gibt's nur im Gastland, für das man akkreditiert ist. Sonst nirgends. Und auch nur dann, wenn man nicht die Staatsangehörigkeit des Gastlandes hat (gibt ja Leute, die mehr als eine haben), da gelten dann dienstlich und privat unterschiedliche Regeln.
Ich kenne mich jetzt bezüglich der Diplomaten auch nicht sonderlich gut aus, daher unter Vorbehalt bzw. ohne Gewähr.
Meines Wissens nach ist es so, dass gegen Diplomaten sehr wohl gefahrenabwehrend vorgegangen werden darf. Stellt ein Diplomat also eine unmittelbar gegenwärtige Gefahr für die Sicherheit dar, dann darf die Polizei dementsprechend auch Einschreiten und gegen den Diplomaten aktiv werden. Ein Beispiel wäre, wenn dieser gerade dabei ist, erhebliche Straftaten gegen das Leben oder gegen die körperliche Unversetheit zu begehen und er dabei auf frischer Tat erwischt wird und er weiterhin eine Gefahr für die Sicherheit bedeutet. Strafrechtlich allerdings, sind Diplomaten zunächst durch ihre diplomatische Immunität vor einer strafrechtlichen Verfolgung geschützt. Hier gibt es dann im Falle von schwerwiegenderen Straftaten verschiedene Möglichkeit:
1.) Der Gastsstaat, zum Beispiel die Bundesrepublik Deutschland (BRD), beantragt beim Entsendestaat die Aufhebung der diplomatischen Immunität des Diplomaten. Erfolgt die Aufhebung, dann kann man den Diplomaten anschließend im Gastsstaat auch "ganz normal" strafrechtlich verfolgen und für seine jeweiligen Taten zur Verantwortung ziehen,
2.) Der Diplomat wird nach entsprechender Information an seinen Entsendestaat von diesem Staat einberufen und dort dann für seine im Gastland begangenen Taten bestraft oder
3.) Der Diplomat, wird im Gastland als sogenannte "unerwünschte Person" erklärt und des Landes verwiesen.
Mfg