Kochsalzlösung (NaCl) oder Heparin gegen verstopfter Venenzugang?
Ich arbeite momentan als Krankenschwester in einem Pflegeheim in der Schweiz. Dort verwenden sie scheinbar Heparin um einen verstopften Venenzugang durchzuspülen. Dagegen habe ich mich aber geweigert, denn als ich in Deutschland im Altersheim gearbeitet habe, war dies streng untersagt. Dort durfte man nur Kochsalzlösung verwenden, wovon meine schweizer Kollegen scheinbar nichts halten.
Kann mich bitte jemand aufklären, was rechtlich und medizinisch gesehen richtig ist? Gibt es eine Norm oder vergleichbares? Ich bin für jede Antwort dankbar und würde mich über Nachweise sehr freuen.
2 Antworten
also 1. muss ich sagen ich bin erst 14 also ich habe nicht gerade das größte wissen aber ich kenne es so dass es beim ersten mal nur mit wasser durchgespült wird und in der regel beim 2 und den anderen malen mit kochsalzlösung und mit heparin soll es auch geben auch in deutschland ich wahr bisher nur in einem krankenhaus also hatte ich es mit heparin noch nicht aber ich denke ist dann auf den Tag verteilt doch eine Menge Heparin die der Patient durch das Spülen verabreicht bekommt. also ich halte es nicht für so gut hoffe konnte dir helfen mit meinem mini wissen lg laura
was genau meinst du denn? also ich bin krankenschwester und habe viele jahre (bis vor der elternzeit) hämatologisch gearbeitet. wir spülen mit beidem. das heißt auf 100ml nacl kommen 10.000IE heparin - davon werden 2ml auf eine spritze gezogen. beim spülen eines i.v. zugangs (zum beispiel flexüle oder zvk) werden dann 5 oder 10ml nacl pur gespritzt und zum verplompen (damit der zugang frei bleibt und sich kein thrombus absetzt) die 2ml hep/nacl mischung hinterher. diese werden beim erneuten öffnen des zugangs mit einer 10ml spritze wieder abgezogen und dann erst infusion o.ä. angeschlossen/verabreicht.
zum reinen durchspülen eines i.v. zugangs wird grundsätzlich nur nacl verwendet - gerade bei alten leuten, die eventl unter gerinnungsstörungen leiden, ist das permanente verabreichen von heparin (selbst in so einer kleinen dosis) auf dauer nicht gut...
natürlich gibt es in jeder klinik einen eigenen standart an den man sich als angestellter zu halten hat. wenn es also in dem heim schriftlich so festgehalten ist das ihr mit heparin spritzt, dann bist du auf der sicheren seite und keiner kann dich verklagen o.ä. und du bist auch verpflichtet dich daran zu halten.
wenn du dir unsicher bist lass dir die anordnung zeigen die dich dazu verpflichtet und auch absichert!
alles gute