Kleinunternehmer - Rechnung nach England mit oder ohne Mehrwertsteuer?

6 Antworten

Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung (§19 USTG) wird keine MWST ausgewiesen, unabhängig davon, ob die Leistung nun im In- oder Ausland erbracht wird. Es wird ja auch keine Vorsteuer angerechnet. Es wäre allerdings zu prüfen (StB fragen), inwieweit die Auslandstätigkeit (Stichwort u.a. Erbringungsort) überhaupt im Rahmen der Kleinunternehmerschaft abgerechnet werden kann.

FordPrefect  04.09.2009, 11:04

Nachtrag: Falls die Leistung innerhalb des UK erbracht wurde, Du also dort vor Ort gearbeitet hast, müsstest Du ggfs. englische VAT aufschlagen und ausweisen, und selbige an das englische Finanzamt abführen (HMRS).

Ruf deinen Finazbeamten an der muss es dir sagen können

FordPrefect  04.09.2009, 10:56

Das darf der freundliche Sachbearbeiter des FA nicht. Steuerberatung ist eine Domäne der steuerberatenden Berufe; hier wäre also der Gang zum StB oder Anwalt erforderlich).

Frag mal deinen Steuerberater und als Unternehmer musst du bis 500 Euro mit MWst. ausweisen!

Wichtig ist der eingetragene Firmensitz.

Hallo rumpi,

ich habe keinen eingetragenen Firmensitz, weil ich nur eine Person mit Kleinunternehmerstatus bin. Ich habe keine Firma, bin aber beim Finanzamt als Kleinunternehmer registriert.

Kann ich daraus schliessen, dass ich meinen deutschen Kleinunternehmerstatus auch in England verwenden kann??

FordPrefect  04.09.2009, 11:00

Wenn die Leistung im Ausland erbracht wurde, wäre sie selbst ohne §19 in der BRD nicht umsatzsteuerbar (wieso auch, da jeder Bezug zur inländischen Umsatzsteuer fehlen würde). Zu klären wäre allerdings, ob Du nicht englische VAT aufschlagen müsstest.