Kleidung weiterverarbeiten und kommerziell verkaufen: rechtliche Frage (eigenes Design verkaufen)

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein T-Shirt unterliegt nur dem Urheberrecht, wenn es ein Kunstwerk ist oder wenn darauf ein Kunstwerk zu sehen ist. Also selten bis nie. Geschützt ist aber meistens die Marke, unter der das T-Shirt in Verkehr gebracht worden ist, laut Markengesetz § 4.

Verboten ist damit eine Benutzung "der Marke im geschäftlichen Verkehr" oder einer ähnlichen Marke, wenn die Bedingungen von Markengesetz § 14 erfüllt sind. Erlaubt ist hingegen ein Weiterverkauf einer Ware unter der geschützten Marke, wenn die Bedingungen von § 24 erfüllt sind.

Da heißt es in Absatz 1, die Ware darf unter der Marke immer dann (weiter-)verkauft werden, wenn sie (grob gesagt) legal in der EU auf den Markt kam. Und in Absatz 2 steht die Ausnahme davon:

"(2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn sich der Inhaber der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung der Benutzung der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung im Zusammenhang mit dem weiteren Vertrieb der Waren aus berechtigten Gründen widersetzt, insbesondere wenn der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist."

Dies könnte dann der Fall sein, wenn ich einen Rolls-Royce mit einem Hakenkreuz verziere. Erlaubt war hingegen mal, einen Ferrari mit einem Jägermeister-Hirsch zu verzieren (einfach mal googeln). Denn gegen diese Veränderung sprach laut Urteil kein berechtigter Grund.

Nun wissen wir nicht, was du deinen T-Shirts von American Apparel Schlimmes antun möchtest! Und ob der Marken-Inhaber sich dem widersetzen würde. (Ich würde ja einfach mal anrufen) :-). Und ob diesem Widersetzen ein *berechtigter Grund zu Grunde liegt!

Ich tippe mal: Nein! Wie will denn ein Marken-Inhaber ein Gericht davon überzeugen, dass ein harmloses Motiv auf der Brust den Interessen der Marke widerspricht? So lange der Wieder-Verkäufer nicht vortäuscht, das Motiv-Shirt käme so bedruckt aus dem Hause des Marken-Inhabers?

Gruß aus Berlin, Gerd

*) Die Firma jazzyshirt darf jedenfalls.

Damit keine Urheberrechtsverletzung vorliegt MUSS das Logo zwangsweise entfernt werden. Ansonsten kämen die Käufer auf die Idee, die Shirtmarke selbst würde das herstellen.

Das ist nich im Sinne der Shirtmarke und in deinem Sinne erst Recht nicht!

LG

Vielen Dank für deine Hilfe.

Weißt du zufällig, wo Shirts mit bereits entferntem Logo vertrieben werden?

Liebe Grüße!

@z1onDesign

Nein, leider nicht. Aber für Gestalter und Künstler wie dich, gibt es garantiert Rohware ohne Logo. Such doch mal danach, Schlagwörter T-Shirt, ohne Logo/Etikett, Gestaltung/Kunst.