Klassenwechsel erzwingen.. Von seiten des Schülers

3 Antworten

Das sieht nicht so aus,als dass sich da was machen ließe.Die Schule schaut sich den Quatsch nicht mehr an und du erwähnst die Gründe für diese (zugegeben sehr drastische) Maßnahme nur in einem Satz,dabei ist das entscheidend.

Das kann auch völlig eskaliert sein,sodass sich die Schulleitung und deine Lehrer sicher sind,dass das ein für alle Mal unterbunden wird.Und wo ist die Autorität,wenn die Strafe nach einem bisschen Geheule hinfällig ist? Das erscheint jetzt hart und unfair,aber auch wenn ich dir das persönlich glaube,so gesehen kann jeder ein bisschen was erzählen und davonkommen.

"Könnte man irgend wie rechtlich gegen die Schule vorgehen damit ich wieder in die alte Klasse zurück komme?"

Nein.Du hast keinen gesetzlichen Anspruch darauf,dir deine Klasse aussuchen zu dürfen,die können dich so gesehen auch ganz von der Schule schmeißen und und u kannst nichts machen.

das mal knapp,ich ergänze vielleicht noch was.

Ich hab mal zwecks eines besseren Überblicks über die Situation deine anderen Fragen angesehen.Die psychischen Probleme bestanden schon vor dem Wechsel.

Und es wäre bedeutend leichter,zusammen mit den Lehrern zu versuchen,dass du in die Klasse integriert wirst,als Stunk zu machen und deinen neuen Mitschülern so vor den Kopf zu stoßen.

die Gründe für diese (zugegeben sehr drastische) Maßnahme

Hier muß tatsächlich einiges vorgefallen sein - und anscheinend begreift die Fragestellerin immer noch nicht, wie weit sie sich reingeritten hat.

Stärkere Ordnungsmaßnahmen (wie die Überweisung) werden idR erst dann eingesetzt, wenn geringere Ordnungsmaßnahmen (z.B. Tadel / Verweis, Nachsitzen) erfolglos waren, vor denen wiederum Erziehungsmaßnahmen (z.B. Ermahnung, Missbilligung, Elterngespräche etc.) stehen.

Und selbst dann ist vor der Überweisung der Schüler durch die Schulleitung zu hören - das wäre dann die letzte Chance gewesen, auf "kleinklein" zu machen und das drohende Unheil abzuwenden.

Aber wenn man all das ignoriert...

Hallo Luna,

jetzt muß ich mal deutlich werden: Eine Überweisung in eine Parallelklasse fällt nicht "mal eben so" vom Himmel, hier ist ein massives und andauerndes Fehlverhalten deinerseits vorausgegangen, das weder durch erzieherische Maßnahmen noch durch geringere Ordnungsmaßnahmen geändert werden konnte.

Im Klartext: Du hast den Bogen überspannt und musst jetzt auch die Konsequenzen tragen!

Deine Einsicht und Reue kommt leider zu spät, da kannst Du noch so lange Gedichte schreiben oder noch so viele Unterschriften sammeln.

Als rechtliche Mittel gegen die Ordnungsmaßnahme kommen der Widerspruch und die anschließende Anfechtungsklage in Betracht, jeweils zu richten an die zuständige (Bundesland?) untere Landesschul(aufsichts)behörde.

Diese Rechtsmittel haben aber keine aufschiebende oder revidierende Wirkung, d.h. Du bleibst in deiner neuen Klasse.

Die Bearbeitungszeit für den Widerspruch beträgt meist um die 3 Monate, für die darauf folgende Anfechtungsklage 6-12 Monate. So lange sitzt Du erst mal in deiner neuen Klasse fest.

Sorry, wenn ich keine besseren Nachrichten habe.

Liebe Luna, hör nicht auf die fiesen Sprüche von den anderen. Ich finde die Kommentare zwar rechtlich bestimmt in Ordnung. Aber psychologisch sind sie unter aller Sau. Was du brauchst ist Hilfe! Ich bin froh, dass du sie dir von allen Seiten holst. Gib nicht auf, aber wenn du merkst, dass du bei der Schule nicht weiterkommst, versuch einen Weg zu finden, dass du dich in der Klasse halbwegs integrierst, mit dem ein oder anderen ein paar nette Worte wechseln kannst und dich nicht zu sehr zurückziehst. Und dann freu dich auf die Pausen, auf die Freizeit und ziehe dort deine Kraft raus.

Wer sagt, wer einmal Mist baut, hat halt Pech gehabt, der hat nicht Recht. Wir leben hier in Deutschland und sogar Straftäter können auf Milderung hoffen.

Vielleicht kannst du den Direx überzeugen und um eine Probewoche bitten, die du - angenehm wohlerzogen - in der alten Klasse verbringst.

Ich drücke dir die Daumen!

Absender: Ein Mutter von einer Tochter, die auch in die 8. Klasse geht!