Klassenbucheintrag was jetzt?

3 Antworten

Es kommt zwar auf dein Bundesland an, aber m.W. hat kein Schulgesetz diese Anmerkung als Bestandteil der Zeugnisse enthalten. Mal am Beispiel von MV:

Paragraph 63 SchulG MV:

Zeugnisse

(1) Die Bewertung der Leistungen und des Arbeits- und des Sozialverhaltens der Schülerinnen und Schüler erfolgt in der Regel am Ende eines jeden Schulhalbjahrs durch Zeugnisse.

(2) Schülerinnen und Schüler, die einen Bildungsgang erfolgreich abgeschlossen oder eine Abschlussprüfung bestanden haben, erhalten ein Abschlusszeugnis.

(3) Schülerinnen und Schüler, die von einer Schule nach erfüllter Schulpflicht abgehen, ohne das Ziel des Bildungsgangs erreicht zu haben, erhalten ein Abgangszeugnis.

(4) Schülerinnen und Schüler, die einen Bildungsgang noch nicht abgeschlossen haben und die Schule wechseln, und Schülerinnen und Schüler, die ein besonderes schulisches Angebot nach § 69 Nummer 12 vorzeitig verlassen, erhalten ein Übergangszeugnis.

Insbesondere Abs. 1 verrät, dass sich solches Fehlverhalten eher in den Noten des Arbeits- und Sozialverhalten widerspiegelt.

Die Einträge sind vollkommen egal die stehen auch nicht auf dem Zeugnis

timxahill 
Fragesteller
 31.05.2017, 19:33

Ok Danke

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Die Einträge werden nicht vermerkt, außer es handelt sich um Tadel oder Abwesenheiten.

timxahill 
Fragesteller
 31.05.2017, 19:32

Ne Rügen

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