Klage bei Arbeitsgericht - wie lange dauert es, bis man Bescheid erhält?

4 Antworten

@Blende,annafelix,schnappi1234 & Co

Einige Hobby-, Gelegenheits- und Möchtegern-„Juristen“ sind offensichtlich überzeugt, zur Rechtsanwendung genügt es im richtigen Gesetz die passende Vorschrift zu finden. Sie irren! Der Gesetzgeber benutzt eine teilweise sehr abstrakte Sprache um in einer Vorschrift möglichst viele vergleichbare oder ähnliche Sachverhalte zu regeln. Zum richtigen Umgang mit diesen Abstraktionen gehört oft die Kenntnis des Ursprungs bzw. der Absicht und der aktuellen sogenannten ständigen Rechtsprechung. Das und einiges mehr ist Inhalt des Jurastudiums.

*§ 46 Grundsatz

*(1) Das Urteilsverfahren findet in den in § 2 Abs. 1 bis 4 bezeichneten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Anwendung.

(2) Für das Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs gelten die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über das Verfahren* vor den Amtsgerichten entsprechend, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt. Die Vorschriften über den frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung und das schriftliche Vorverfahren (§§ 275 bis 277 der Zivilprozeßordnung), über das vereinfachte Verfahren (§ 495a der Zivilprozeßordnung), über den Urkunden- und Wechselprozeß (§§ 592 bis 605a der Zivilprozeßordnung), über die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (§ 128 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung) und über die Verlegung von Terminen in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August (§ 227 Abs. 3 Satz 1 der Zivilprozeßordnung) finden keine Anwendung. § 127 Abs. 2 der Zivilprozessordnung findet mit der Maßgabe Anwendung, dass die sofortige Beschwerde bei Bestandsschutzstreitigkeiten unabhängig von dem Streitwert zulässig ist.

Das kommt auf das Gericht an. Bei einigen Gerichten bekommt man paar Tage später schon eine Ladung, bei einigen dauert das auch mal paar Wochen. Kann ja auch mal sein, dass ein Richter krank ist und Urlaub hat und der Vertreter in der Vertretung gerade nicht terminiert oder so.

Beim Arbeitsgericht wird eigentlich immer erstmal ein Gütetermin anberaumt.

Sehr sehr viele Verfahren werden dann beim Arbeitsgericht aber auch entweder in der Verhandlung oder sogar schon vor der Verhandlung durch Vergleich erledigt...

Ist je nach Gericht unterschiedlich.Einige Wochen bis mehrmonatig. Gütetermine gehen noch etwas schneller als Verhandlungen selber.

kommt es in jedem fall zu einer verhandlung oder einer güteverhandlung?! bei geringem streitwert könnte es doch auch sein, dass nach aktenlage entschieden wird..

@Blende

Gütetermin kann jederzeit abgelehnt werden.Nach Aktenlage halte ich für möglich, aber nicht für wahrscheinlich.Denn wenn es einfach und übersichtlich ist, scheut ein AG das Gericht!

@Blende

Nach §§ 331a, 251a Abs. 2 Satz 1 ZPO darf ein Urteil nach Lage der Akten nur ergehen, wenn in einem früheren Termin mündlich verhandelt worden ist.

@schnappi1234

Nach §§ 331a, 251a Abs. 2 Satz 1 ZPO darf ein Urteil nach Lage der Akten nur ergehen, wenn in einem früheren Termin mündlich verhandelt worden ist.

@annafelix

na dann lag ich intuiutiv richtig und Du nach Rechtslage: Prozeßordnung!Klasse

Ist je nach Gericht unterschiedlich.Einige Wochen bis mehrmonatig.

Nach Eingang einer Klage bei einem Gericht wird sie erfasst, ein Aktenzeichen zugeteilt und an eine Spruchkammer zur weiteren Bearbeitung übergeben. Darüber wird man eigentl kurzfristig (14 Tage) durch eine Eingangsbestätigung informiert. Sollte sich das Gericht nach vier Wochen immer noch nicht gemeldet haben besteht Grund zu der Besorgnis, die Klage könnte nicht eingegangen sein.